Krause Gegengeschäfte statt einer visionären Migrationspolitik

Der Vorstoß der Innenministerin, sicherheitspolitische Fragen mit der Entwicklungspolitik zu verknüpfen, ist klar zu hinterfragen.

Entwicklungshilfe soll künftig vor allem jenen Staaten zukommen, die sich am österreichischen Kampf gegen Einwanderung beteiligen, also Migrantinnen und Migranten festsetzen oder der Rücknahme eigener Staatsbürger und solcher von anderen Staaten zustimmen, hat Innenministerin Johanna Mikl-Leitner jüngst vorgeschlagen. Diese Zweckbindung widerspricht deutlich der im Regierungsprogramm 2008 bis 2013 definierten Zielsetzung von Entwicklungszusammenarbeit.

Da heißt es: „Die im EZA-Gesetz festgelegten und bewährten Schwerpunkte und Ziele der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit werden beibehalten: die Bekämpfung der Armut, die Sicherung des Friedens und der menschlichen Sicherheit sowie die Erhaltung der Umwelt und der Schutz der natürlichen Ressourcen als Basis für eine nachhaltige Entwicklung.“

Ein Blick auf die Einwanderungsstatistik Österreichs (Stand Anfang März 2011) lässt das Ansinnen der Frau Innenministerin befremdlich und letztlich nur populistisch erscheinen. In erster Linie suchten nämlich Staatsangehörige der Russischen Föderation und Afghanistans um Asyl an.

Aus den klassischen Entwicklungshilfeländern hingegen gibt es kaum Asylsuchende: 15 aus Äthiopien, drei aus Burkina Faso, 13 aus Uganda, niemand aus Bhutan, Mosambik, Nicaragua und Palästina. Aus den neueren Schwerpunktländern der OEZA stammten 17 Anträge aus Albanien, 278 aus Armenien, 370 aus Georgien, 127 aus der Republik Moldau. In Summe macht dies ein Verhandlungsvolumen von 792 Personen.

Kluft Arm-Reich verbreitert sich

Der sicherheitspolitische Diskurs über Migration verstellt den Blick auf deren eigentliche Ursachen und auf globale Trends: Solange das derzeitige Weltwirtschaftssystem mit seinen Transformationsprozessen zu einer Verbreiterung der Kluft zwischen Arm und Reich führt und Millionen von Menschen eine Existenz in Würde verunmöglicht, wird der Migrationsdruck nicht abnehmen. Eine Verknüpfung der österreichischen und der EU-Flüchtlings- und Migrationspolitik mit der Sicherheits- und Entwicklungspolitik ist daher entschieden abzulehnen. Mittel der EU-Entwicklungszusammenarbeit dürfen nicht für den Grenzschutz verwendet werden.

Aktive Integrationspolitik

Hingegen müssen die EU-Staaten eine aktive Integrationspolitik betreiben, die Qualifikationen von Migranten anerkennen, ihnen nach einigen Jahren des legalen Aufenthalts politische Partizipation zugestehen und durch gezielte Maßnahmen der Diskriminierung am Arbeits- und Wohnungsmarkt Einhalt gebieten.

Die AG Globale Verantwortung fordert von der österreichischen Regierung eine deutliche Erhöhung der Niederlassungsquote, um eine legale Einwanderungsmöglichkeit für Migrantinnen und Migranten aus Nicht-EU-Staaten zu schaffen. Menschenrechtsverletzungen – zum Beispiel das Recht auf ein Privat- und Familienleben betreffend – durch das aktuelle Fremdenrecht müssen gestoppt werden.

Die Forderung des Verfassungsgerichtshofs nach einem Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen sowie einem Zugang zu rechtsstaatlichen Verfahren entsprechend der Menschenrechtskonvention ist dringend umzusetzen. Wer legal in Österreich lebt, soll auch legal arbeiten dürfen. Die Integration von Migrantinnen und Migranten kann nur stattfinden, wenn ihnen alle sozialen und politischen Rechte zuerkannt werden, die auch wir in Anspruch nehmen!

Petra Navara-Unterluggauer ist Geschäftsführerin der Dachorganisation Globale Verantwortung – Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe.


E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.03.2012)

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