19.06.2013 22:38 Merkliste 0

Justiz verfolgt ihre Kritiker

MANFRED SEEH (Die Presse)

Die Richtervereinigung relativiert die Meinungsfreiheit auf verstörende Art. Und bringt Kritiker vor den Staatsanwalt.

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KOMMENTAR

Ob die 13 Tierschützer, gegen die in Wiener Neustadt ein endloser Prozess läuft, schuldig oder schuldlos sind, wird sich irgendwann weisen. Dass die Verhandlungsführung durch eine offenbar überforderte Richterin nicht gerade ein Ruhmesblatt der Justiz darstellt, wurde bereits vielfach kolportiert. Wie nun aber die Richtervereinigung Kritiker mundtot machen will, ist verstörend: „Jede Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen. Sie sind in jedem Fall dort, wo die Unparteilichkeit und das Ansehen der Justiz gefährdet sind.“

Das sagt der Präsident der Richtervereinigung, Werner Zinkl, zur Austria Presse Agentur. Es liegt im Wesen einer Kritik, dass sie dem Ansehen ihres Angriffsziels nicht gerade dienlich ist. Insofern setzt die richterliche Standesvertretung in eigener Sache die Meinungsfreiheit außer Kraft. Und stellt die Justiz als sakrosankt hin.

Stein des Anstoßes ist ein Zeitungsinterview, in dem die Linzer Strafrechtsprofessorin Petra Velten die Art der Verhandlungsführung im Tierschützer-Prozess als mit der Strafprozessordnung unvereinbar darstellt. Dass die Richtervereinigung das Interview sogar vom Staatsanwalt prüfen lässt, rundet das Bild ab. Anstatt Schwächen in den eigenen Reihen zu beheben, prügelt der Richterstand die Überbringer der schlechten Botschaft. Das ist Selbstbeschädigung.


manfred.seeh@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.02.2011)

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33 Kommentare
 
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Gast: wer sich nicht
16.02.2011 21:22
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durch saubere verhandlungsführung und gewissenhaftigkeit

des bürgers achtung erringt, sollte sich nicht gleich der kirche hinter dem schwarzen kutten dogma verkriechen.
aber wer ein schlechtes gewissen hat, sucht natürlich instinktiv schutz.

statt sich über kritik aufzuregen

und die 'meinungsfreiheit'-keule zu schwingen, sollte sich die richtervereinigung mal ihre eigenen mitglieder ansehen und sich die schwarzen schafe in ihren reihen zur brust nehmen!

es ist ja nicht bloss die richterin in wr. neustadt kritikwürdig.
es gibt auch andere richter, die auf grund ihrer sakrosankten position (kündigungsschutz, versetzungsschutz.....) im gerichtssaal sich alles andere als 'normal' aufführen und den anderen anwesenden überdeutlich zeigen, 'wo gott wirklich wohnt'.

kritik sollte anlass für eine selbstschau sein.
und nicht für einen selbstherrlichen rundumschlag!

Schlimmer...

„Jede Meinungsfreiheit hat ihre Grenzen. Sie sind in jedem Fall dort, wo die Unparteilichkeit und das Ansehen der Justiz gefährdet sind.“ heißt doch nichts anderes, als dass die Justiz machen könnte, was sie wollte, Kritik ist unter allen Umständen unzulässig. Erstaunlich, wie viel Selbstherrlichkeit sich da offenbart.

Nachtrag:

ES ist übrigens übelste Manipulation, wenn bei Fehlleistungen Einzelner gleich "das Ansehen der Justiz" als Argument bemüht wird. Natürlich tut ein Fehlverhalten eine/s/r Richter/s/in der Justiz nicht gut, aber anstatt den Kritikern den Mund zu verbieten, könnte man auch an der Beseitigung des Problems arbeiten. Den Boten zu erschlagen ist dürftig. Ist die Justiz als solche schon auf einem bedenklichen Weg, wenn einem Präsidenten der Richtervereinigung nichts besseres einfällt?

Antworten Antworten Gast: Gast
16.02.2011 14:45
0 1

Re: Nachtrag:

Die anderen Professoren haben sicher auch mal nix anderes gemacht als reflexartig mal zu ihrer Kollegin gestanden, warum sollte die Richtergemeinschaft das nicht mit ihrem Mitglied auch machen dürfen?

Gast: gast 605
16.02.2011 10:58
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Die tägliche Seeh-Belangkolumne -


- und immer wieder das Gleiche.

Man kann nur hoffen, dass der Prozeß bald abgeschlossen wird und unmißverständlich klargestellt wird, dass Selbstjustiz auch bei Tierschützern nicht zu tolerieren ist.

Nur bei diesen Prozess?

Die Tendenz geht doch dahin, dass man immer weniger Recht bekommt bei Gericht und man gut beraten ist, ohne Anwalt sich zu vergleichen. Denn die Richter wollen nach meiner Erfahrung möglichst wenig Arbeit haben.

Antworten Gast: Gast
16.02.2011 14:46
0 0

Re: Nur bei diesen Prozess?

Wie soll man denn das verstehen? Wenn Sie vor Gericht sind gibt es immer zwei Parteien und eine bekommt immer Recht.

Schande

Österreich hat hier Schande auf sich geladen.
Sowohl was den Prozess gegen die Tierschützer betrifft (Mafiaparagraf), als auch was die Methoden der Beweisbringung anbelangt (Spitzel).

Das I-Tüpfelchen ist nun der groteske Prozess gegen die Tierschützer - von allen Qualitätsmedien dieses Landes unisono in der Luft zerrissen.

Jetzt setzt die Richtervereiningung noch eines drauf und will Kritik an dem Witzprozess ahnden lassen - und die Meinungsfreiheit einschränken.

Das sind bedenkliche Tendenzen. Einserseits werden in Ö viele Parteimenschen vor der Justiz bewahrt (BUWOK, Skylink,...) andererseits werden harmlose Tierschützer oder Väteraktivisten wie Schwerstverbrecher behandelt.
Wäre die überforderte Justizministerin nicht mit Brillensuche beschäftigt, müsste sie längst eingreifen.

Re: Schande

um ihr weltbild ein bißchen zurechtzurücken:
ob die angeklagten, die täter sind, oder nicht und ob man es ihnen beweisen kann oder nicht, will ich jetzt außer acht lassen. der punkt aber ist, dass die radikale tierschützerszene weder liebe mitbürger sind, die sich halt ein bisserl um die armen viecherl kümmern, noch väteraktivisten, die halt ein bissl demonstrieren gehen. auf der liste dieser gruppe stehen schwere sachbeschädigung, verleumdung, teils (körperliche) bedrohung von mitarbeitern einschlägiger firmen, brandstiftung usw. das alles eingebettet in eine internationale organisation, die auf ihrer homepage im übrigen ihre erfolge feiert und anleitung gibt, wie man solche anschläge plant.
also in meinem weltbild sind das keine schützenswerten mitbürger und schon gar keine armen opfer.

Antworten Antworten Gast: ichglaubenichtdasssiebis3zählenkönnen
16.02.2011 19:00
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Re: Re: Schande

Ihr Posting zeigt eindeutig, wie gefährlich Dioxin-Eier und Listerien-Verhackertes ist.

Ich bin froh, dass ich nicht in ihr Weltbild passe.

Antworten Gast: Gast
16.02.2011 14:42
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Re: Schande

Was so mancher Väteraktivist oder Tierschützer gegenüber Privaten und Staat von sich gibt ist sehr sehr bedenklich jedoch fasst man halt anonyme Leute nur sehr schwer und ohne Druck geht halt nix im Verbrechermilieu.

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Re: Schande

Die überforderte Justizministerin auf Brillensuche kommt selbst aus der selbstherrlichen Richterkaste.

Da hat man den Bock zum Gärtner gemacht.

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Re: Schande

Und wenn sie eingriffe, wär's der weit größere Skandal!

Aber Ihresgleichen messen halt mit verschiedenen Maßstäben.

Stehen Theoretiker über den Praktikern?

Ob Uni-Professorin oder Journalist: Für beide gilt derselbe Spruch: Kritiker sind wie Eunuchen, sie wissen wie man's macht!
Und noch eines: Jeder Verurteilte ist mit seinem Richter unzufrieden.

Re: Stehen Theoretiker über den Praktikern?

wenn es ihnen nicht zu viel mühe macht, dann sollten sie sich einmal einige urteile durchlesen. leicht zu finden auf ris.bka.gv.at/judikatur/jusitz.

sie werden dann bemerken, dass die rechtssprechung sehr häufig auf die lehre (= uni -professoren) bezug nimmt und ihr vergleich mit den eunuchen absolut ins leere läuft.

Gast: Gast
15.02.2011 22:57
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Das war keine sachliche Kritik

Sondern einfach nur etwas populistisches Kleingeld.

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Auch Universitätsprofessorinnen können seriös kritisieren oder auch pöbeln

Herr Seeh, Sie haben an sich Recht, die Justiz kann und darf nicht sakrosankt sein.

Und trotzdem befinden Sie sich in einem gewaltigen Irrtum. Auch von der Linzer Universitätsprofessorin dürfte man mehr Sensibilität erwarten.

Es geht nicht an, während eines laufenden Verfahrens die Richterin des Verfahrens öffentlich zu kritisieren und anhand von Details, die kein vollständiges Bild bieten, die Richterin der Unfähigkeit zu zeihen.

Derartiges bewegt sich im Grenzbereich zur Beeinflussung des Verfahrens. Und die ist so oder so unerlaubt.

Die Hochschullehrerin hat das Ende des Verfahrens abzuwarten und dann kann sie das Verfahren oder auch die betroffene Richterin kritisieren.

Obwohl man selbst dabei noch zu berücksichtigen hat, daß die Verteidiger der Angeklagten weitreichende Möglichkeiten in den Instanzen haben, etwaige Verfahrensmängel aufzuzeigen und zugunsten ihrer Mandanten zu nutzen.

Wenn die Frau Professorin nach dem Verfahren etwa die Frage aufgreift, daß über einen Befangenheitsantrag der Verteidigung ein Richter in eigener Sache prinzipiell allein entscheidet und sie, die Professorin, hiezu etwa eine Gesetzesänderung verlangt, dann wäre das seriöse, konstruktive Kritik.

So aber wäre Schweigen besser gewesen.

Antworten Gast: gastronom
16.02.2011 16:51
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Re: Auch Universitätsprofessorinnen können seriös kritisieren oder auch pöbeln

"Es geht nicht an, während eines laufenden Verfahrens die Richterin des Verfahrens öffentlich zu kritisieren und anhand von Details, die kein vollständiges Bild bieten, die Richterin der Unfähigkeit zu zeihen."

Danke für diese klare Darstellung. Redakteur Seeh macht seit Monaten nicht nur genau das, was hier so klar als Unrecht entlarvt wird, sondern er stellt zum Beispiel eine Zeugin nur einfach so als "Sexagentin" hin, er wiederholt sie betreffende Behauptungen auch dann gebetsmühlenartig, wenn die Betroffene sagt es war ganz anders, er berichtet so, als wäre nur die Ansicht der Beschuldigten die einzig wahre - und es gibt keinen Chefredakteur, keinen Herausgeber, der fragt: "Verrennt sich der nicht ganz offensichtlich?"

P.S.: ist Herr Seeh eigentlich für das Verfassen der einschlägigen Berichte freigestellt? Viel mehr kann er ja wohl schon zeitmäßig nicht bewältigen.

Re: Re: Auch Universitätsprofessorinnen können seriös kritisieren oder auch pöbeln

BITTE lieber gastronom posten sie in einer "zeitung", die ihrem intellekt entspricht.... Mist , die "täglich Alles" gibts nicht mehr

Antworten Antworten Antworten Gast: gastronom
16.02.2011 23:48
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Re: Re: Re: Auch Universitätsprofessorinnen können seriös kritisieren oder auch pöbeln

Allerwertester Copernikus, ah Verzeihung Kopernicus - oder war's Copernicus - einmal "c", einmal "k", einmal dorten, einmal dada, da entspricht halt mein Intellekt nicht - aber Einäugige zu erkennen, dazu reicht er. Sie, bester Gobernigus, einigen wir uns auf diese Schreibweise, sehen nur was Sie sehen wollen. Völlig unschuldige sogenannte "Tierschützer" und eine bösartige Justiz. Ganz sichtlich reicht zum wirklichen Durchblick IHR Intellekt nicht.

Re: Auch Universitätsprofessorinnen können seriös kritisieren oder auch pöbeln

Wenn himmelschreiende Fouls seitens eines/r Richters/in passieren und ein/e Richter/in ihren Rahmen verlässt, ist Gefahr im Verzug und muss sofort eingegriffen werden.

Es offenbart einen schweren Mangel an Selbsthygiene, dass die Richterschaft nicht schon längst selbst eingegriffen hat, wenn sie merkt, dass ein/e Kollege/in deutlich ausschert.

Re: Auch Universitätsprofessorinnen können seriös kritisieren oder auch pöbeln

Wann soll man denn kritisieren, wenn nicht während des laufenden Verfahrens, wo es noch Korrekturmöglichkeiten gibt? Erst wenn alles vorbei und gelaufen ist?

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Unser ausgefeiltes Strafrecht sollten wir schlicht und einfach nur anwenden.

Wo Menschen am Werk sind, passieren Fehler. Zweifellos!

Daher können und werden auch Fehler vor Gericht passieren.

Aber, die unabhängige Justiz ist das höhere Rechtsgut, als die lückenlose Vermeidung von Fehlurteilen. Soweit theoretische Überlegungen.

Weil vor Gericht Fehler passieren können, gibt es die höheren Instanzen.

Auch wenn es zutreffen sollte, daß die Richterin hier in der ersten Instanz sich als völlig unfähig erweist, wird man schlecht behaupten können, alle drei Richter des Senates des Höchstgerichtes sind ausnahmslos genau so unfähig. Die Wahrscheinlichkeit eines Fehlurteils geht daher gegen Null.

Die Tierschützer, die bei ihren Demonstrationen mindestens Sachbeschädigung herbeiführen, wenn schon nicht Angriffe gegen Leib und Leben, müssen auch mit einem allfälligen Fehlurteil leben. Denn sie hätten auch demonstrieren können ohne Sachbeschädigung und ohne Drohung gegen Leib und Leben.

Sagt man aber, wie Rudolf Dangl das macht, man müsse in das laufende Verfahren eingreifen, dann ist man sehr schnell beim seinerzeitigen, inzwischen als verbrecherisch erkannten „gesunden Volksempfinden“.

Wir haben ein ausgefeiltes Strafrecht, wir sollten es daher auch unbeeinflußt von außen schlicht und einfach nur anwenden.

Re: Unser ausgefeiltes Strafrecht sollten wir schlicht und einfach nur anwenden.

So viel ich weiß, werden zB Befangenheit nicht erst nach einem Verfahren behandelt. So weit die medialen und andere Berichte nicht allesamt falsch liegen, scheint die Problematik der Verhandlungsführung deutlich parteiisch zu sein. Damit ist die Unabhängigkeit der Justiz problematisch, weil wir dann auch Schauprozesse akzeptieren müssten. So waren Stalins Schauprozesse rein formalrechtlich korrekt.

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Kritisiert man einen Prozeß, sollte man ihn kennen

Wieso Herr Rudolf Dangl stellen Sie sich selbst so bloß? Mit Ihrem Beitrag zeigen Sie deutlich, daß Sie die Details dieses Prozesses gar nicht kennen und damit offensichtlich die (linke) Anti-Justiz-Kampagne nur nachplappern.

Für mich ist diese Tierschützer-Clique in ihrem Verhalten nur widerlich, weil verlogen. Das ist der Grund, warum ich den Prozeß nicht näher verfolge. Nur schwer entgeht man der Berichterstattung.

Ich habe mitbekommen, daß die Linzer Professorin einen Tag beim Prozeß verbrachte und danach erklärte, die Verhandlungsführung stehe voll im Widerspruch zur Strafprozeßordnung (StPO). Na, wenn das so ist, können die Verteidiger von vornherein über ihren Erfolg bei der Nichtigkeitsbeschwerde jubeln. Gut für die Angeklagten oder nicht?

Nun zur Ihrer Vermutung, die Entscheidung über Befangenheit erfolge erst nach dem Verfahren. Dem ist nicht so. Der Richter entscheidet sofort. Denn, wäre er befangen müßte er den Prozeß ja abbrechen. Dem Richter werden Gründe für seine Befangenheit vorgeworfen. Der Richter muß diese in seiner Entscheidung argumentativ ablehnen. Er kann also nicht sagen, „ich bin nicht befangen, weil ich das so sage“.

Würden Sie den Prozeß wirklich verfolgen, wüßten Sie, daß einer der Angeklagte in einer einstündigen Rede hundert Punkte für die Befangenheit der Richterin vorbrachte. Darauf unterbrach das Gericht die Sitzung für eine halbe Stunde und „zog sich zur Beratung“ zurück. Danach wurde die Befangenheit zurückgewiesen und der Prozeß vertagt.

 
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