Telefonat ohne Bedeutung

Eine kleine Geschichte aus dem U-Ausschuss.

Es ist eine mehr als absurde Situation – auch für uns. Da gab es offenbar ein Protokoll eines abgehörten Telefonats zwischen Ex-Kanzler Wolfgang Schüssel und Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Der Zeitpunkt des Gesprächs war lange nach den umstrittenen Privatisierungen der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft des Bundes, aber anscheinend während der Ermittlungen wegen Unregelmäßigkeiten bei deren Verkauf. Schüssel beantragte die Löschung dieses Protokolls, da es nicht relevant für Ermittlungen und Verfahren war. Dem wurde stattgegeben. Es scheint aber eine Kopie zu geben.

Über deren Inhalt dürfen wir an dieser Stelle nichts schreiben. Im U-Ausschuss fand sich eine breite Mehrheit – nur der BZÖ-Mann scherte dümmlich aus –, dieses Protokoll nicht zu behandeln. Denn, und an dieser Stelle zitieren wir keinesfalls ein gelöschtes Protokoll, sondern – wie rechtlich gerade noch erlaubt – natürlich nur Gerüchte vom Hörensagen und Halbinformationen aus neunter Hand, in diesem Gespräch ging es nur um Befindlichkeiten. Vor allem um die eines Gesprächspartners.

Natürlich hätte Schüssel damals – irgendwann danach trat er übrigens genervt zurück – das Telefon einfach nicht abheben können. Er tat es aber.

Die Tatsache, dass der Gesprächsinhalt geheim bleiben muss, wird Gegnern der ÖVP die Möglichkeit bieten, mittels suggestiver Andeutungen Schüssel in die Nähe des Buwog-Skandals zu rücken. Von wegen Geheimnistuerei und so. Das wäre schlicht niederträchtig. Denn der Inhalt beweist – angeblich – keinesfalls, dass Schüssel irgendetwas gewusst hätte. Und jetzt vernichten Sie bitte diese Zeilen.

rainer.nowak@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.04.2012)

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