Die Ideen des März: Eine Punktation, Details folgen

Sollte die Regierung diese Steuerreform wirklich bis zum 17. März hinkriegen, dann könnten wir ihre Betrugsbekämpfung durchaus positiv hervorheben.

Heute ist der 17.März. Sie erinnern sich? Der Tag, an dem die Steuerreform ausverhandelt sein sollte. Und unter Umständen kommt die Regierung heute tatsächlich zu einem Abschluss.

Manche werden jetzt vielleicht einwenden: War da nicht schon was? Wurde die Steuerreform nicht schon am vergangenen Freitagabend präsentiert, die Einigung darauf sogar schon in der Nacht davor verkündet? Äh, ja.

Also am Freitag wurde ein Zwei-Seiten-Papier verteilt. Es enthielt die Stufen des neuen Tarifmodells und „ausgewählte Maßnahmen“ zur Gegenfinanzierung. Weiterführende Details konnte man den Papieren entnehmen, die in den Parteivorständen von SPÖ und ÖVP – für die jeweilige Klientel mit dem entsprechenden Spin aufbereitet – vorgelegt wurden.

Ein akkordiertes Papier en detail gibt es bis heute nicht. Möglicherweise wird im heutigen Ministerrat ein solches vorgelegt. Was wir bisher gesehen haben, war eine sogenannte Punktation, wie es im Regierungssprech so schön heißt.

Bis gestern jedenfalls blieb vieles vage, peu à peu sickerten dort und da einzelne Maßnahmen und Vorhaben durch. Bestes Beispiel: die Aufhebung des Bankgeheimnisses. „Konteneinsichtnahme durch die Finanzbehörden, wie international üblich, zukünftig möglich“, heißt es dazu knapp im ÖVP-Papier. Vom „Ende des Bankgeheimnisses für Unternehmen“ kündet ebenso knapp das SPÖ-Papier. In der TV-„Pressestunde“ ließen Kanzler und Vizekanzler dann doch noch einige Ergänzungen folgen: Kontenöffnungen werden künftig nicht nur Betriebe, sondern alle Prüfverfahren betreffen. Also beispielsweise gewerbliche Pfuscher oder Online-Zimmervermittler wie Airbnb.

Dagegen ist prinzipiell – wie gegen die Betrugsbekämpfung generell – wenig einzuwenden. Oder in den Worten des Finanzministers: „Wenn alle ihre Steuern zahlen, müssen alle weniger Steuern zahlen.“ Dieses Zitat scheint übrigens ganz gute Chancen zu haben, zum geflügelten Wort zu werden. Immerhin hier scheint das Marketing zu funktionieren – Hans Jörg Schelling war schließlich auch einmal Chef eines großen Möbelhauses.

Sonst sind die Regierungsvertreter eher gekränkt, dass ihre größte Steuerreform der Zweiten Republik zu wenig gewürdigt wird. Wir wollen das hiermit gern nachholen: Die Tarifreform ist jedenfalls gelungen. Und ja, auch der Ansatz zur Betrugsbekämpfung hat Potenzial. Würde da nicht immer so ein unschöner Generalverdacht gegen unternehmerisch tätige Menschen mitschwingen.

Lassen wir diesen einmal beiseite, wird man nüchtern betrachtet feststellen: Österreich hinkt diesbezüglich ohnehin hinterher. In Italien, einem Land, das nicht gerade als Best-Practice-Modell der Steuermoral gilt, sind Registrierkassen gang und gäbe. In Deutschland existiert jenes Kontoöffnungsmodell bereits, um das Rot und Schwarz nun noch feilschen. Besteht der Verdacht auf eine strafrechtlich relevante Tat, kann in das Konto des Betreffenden ohne richterlichen Beschluss Einschau genommen werden.

Dagegen ist – wie bereits gesagt – wenig einzuwenden. Sofern nicht jedermann Einblick nehmen kann, sondern nur die befugten Behörden, und sofern der Betroffene darüber auch informiert wird. Das betrifft vor allem auch das ebenfalls angedachte zentrale Kontoregister.

Die Unternehmer, insbesondere die Gastronomen, werden sich an diese neuen Standards gewöhnen (müssen). Im Gegenzug für den bürokratischen Aufwand sollten sie sich allerdings Respekt und Dank dafür erwarten können, dass sie diese Steuerreform zu einem Gutteil finanzieren. Und nicht als mutmaßliche Steuerbetrüger unter Pauschalverdacht gestellt werden.

E-Mails an: oliver.pink@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.03.2015)

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