Leitartikel

Die Parlamentarier sollten sich vor sich selbst schützen

NATIONALRAT: PLENARSAAL
NATIONALRAT: PLENARSAALAPA/ROLAND SCHLAGER
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Bei Gesetzesbeschlüssen wenige Tage vor einer Wahl kommt selten etwas Gutes heraus. Das zeigt auch die heutige Nationalratssitzung.

Müssen die Abgeordneten sich vor sich selbst schützen? Es sieht fast so aus. Wenn heute im Parlament eine ganze Reihe von Gesetzen beschlossen wird, ist wieder jener bekannte Mechanismus in Gang gesetzt, der sich auch schon in der Vergangenheit als unheilvoll erwiesen hat: In der Panik der Wahlkampf-Schlussphase werden Gesetze mit gravierenden finanziellen Folgen beschlossen. Ob das Kalkül auch aufgeht, ist fraglich. Die meisten Wähler werden sich von den in letzter Sekunde verabreichten Wahlzuckerln wohl kaum beeinflussen lassen.

Blenden wir zurück: Der 24. September 2008 ging als Tag der Unvernunft in die Annalen des Parlaments ein. Auch damals war es vier Tage vor der Nationalratswahl, als wechselnde Mehrheiten eine ganze Reihe von Regelungen beschlossen: Eine überdurchschnittliche Pensionserhöhung, die Verlängerung der Hacklerregelung, die Abschaffung der Studiengebühren, eine 13. Familienbeihilfe und etliche Steuerbefreiungen sollen mit einem Schlag 2,7 Milliarden Euro gekostet haben. Vor allem die teure Verlängerung der Hacklerregelung erwies sich als wenig durchdacht: Diese vorzeitige Frühpensionierungsvariante nutzten in erster Linie nämlich nicht die „Hackler“, sondern Beamte und gut verdienende Angestellte.

Die heute im Parlament anstehenden Gesetze dürften nicht ganz diese Dimension haben. Einige Vorhaben schafften es gar nicht auf die Tagesordnung, wie etwa eine Begrenzung der Mieten oder der Ausbau des staatlichen Unterhaltsvorschusses für Alleinerzieherinnen. Andere sehr wohl: Auch diesmal gibt es eine Pensionserhöhung, die – allerdings nur knapp – über der Inflationsrate liegt. Frauen werden auch Notstandshilfe erhalten, wenn ihre Männer mehr verdienen. Die Ungleichheit von Arbeitern und Angestellten wird in Teilbereichen beseitigt. Und Banken dürfen für Abhebungen am Bankomat keine Gebühren verlangen.

Nun ist es natürlich die ureigenste Aufgabe des Parlaments, derartige Dinge zu regeln, Beschlüsse zu diesen Themen gibt es auch außerhalb des Wahlkampfes. Aber: Im Wahlkampf geraten die Kosten aus dem Blickfeld. Die des Staates ebenso wie die unbeteiligter Dritter. Wenn Bankomatgebühren verboten werden, wird bald eine Reihe von Bankomatbetreibern auftauchen, die die Banken mit hohen Gebühren abzocken können.

Oder am Beispiel der Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten bei den Kündigungsfristen: Das wird jene Branchen in Bedrängnis bringen, die saisonbedingt flexible Kündigungsmöglichkeiten benötigen. Dabei bleibt der von der SPÖ initiierte Vorschlag interessanterweise auf halbem Weg stehen: Benachteiligungen der Arbeiter im Sozialrecht – etwa beim Berufsschutz und der Invaliditätspension – werden nicht angegriffen. Eine durchdachte Gleichstellung würde einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff schaffen und gleichzeitig die Kündigungsfristen branchenspezifisch regeln. Ob das deshalb nicht gemacht wird, weil dann auch der ÖGB seine Teilung in Arbeiter- und Angestelltengewerkschaft aufgeben müsste?


Wie könnten solch unüberlegte, vom Wahlkampf getriebene Beschlüsse verhindert werden? In einem anderen Bereich hat das Parlament gezeigt, dass eine Selbstbeschränkung sinnvoll und möglich ist: Seit die Untersuchungsausschüsse neu geregelt wurden, müssen diese ihre Arbeit beenden, sobald ein Neuwahlbeschluss vorliegt. Auch Gesetze müssten nicht unbedingt in Zeiten fokussierter Unintelligenz (© Michael Häupl) beschlossen werden. Das sollte der neu gewählte Nationalrat bald nach seiner Konstituierung fixieren. Auf Versprechungen der Parteien, sich diesbezüglich zurückzuhalten, sollte man eher nicht bauen. Die gab es schon nach jenem 24. September 2008 zuhauf.

Allerdings sollte man sich auch nicht der Illusion hingeben, dass man damit alle wahlkampfgetriebenen Beschlüsse verhindern könnte. Bei dieser Wahl hat der eigentliche Sündenfall schon zu Beginn des Wahlkampfes stattgefunden: Die Abschaffung des Pflegeregresses per Verfassungsmehrheit, ohne dass klar ist, wie viel das kosten wird, und wie dies finanziert werden soll.

E-Mails an: martin.fritzl@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.10.2017)

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