Bläht die Verwaltung auf! Bei Bürgerrechten

Der Ombudsmann für Fragen an das Amt kommt nicht. Ein Fehler.

Studien, die mit Steuergeld finanziert wurden, müssen künftig automatisch von Behörden veröffentlicht werden. So will es der Regierungsentwurf, der das Amtsgeheimnis ab 2016 zur Ausnahme statt wie bisher zur Regel erklärt. Das ist lobenswert.

Doch Bürger, die von sich aus Fragen stellen, haben es weiterhin nicht leicht. Auch künftig werden die Behörden entscheiden, wann jemand aus wichtigen Gründen (etwa zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe) keine Akten erhält. Wem das nicht passt, der kann vor Gericht gehen – wenn er genug Zeit, Nerven und Geld hat. Ein echtes Manko ist es daher, dass die Regierung keinen „Informationsbeauftragten“ will, der im Streitfall entscheidet, ob Behörden einen Akt herausgegeben müssen. Solche Ombudsmänner würden die „Verwaltung aufblähen“, sagt die Regierung. Na und? Bürgerrechte kann man aufblähen. Und Sparpotenzial gäbe es dafür an anderer Stelle genug. Stichwort: Doppelgleisigkeiten von Bund und Ländern.

Apropos: Laut Entwurf soll jedes Bundesland eigene Themen für geheimhaltungswürdig erklären können. Neun Länder, neun Gesetze? Man darf gespannt darauf sein, welcher Landeshauptmann was geheim halten will.

Der Entwurf ist ein Fortschritt, aber er ist auch eine vergebene Chance für einen wirklich transparenten Staat.

E-Mails an:philipp.aichinger@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.03.2014)

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