Lex Bank Austria mit kleinem Schönheitsfehler

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
  • Drucken

Der Staat schreibt wieder einmal Ungleichbehandlung in ein Gesetz.

Wenn die geplante „Lex Bank Austria“ (siehe unten stehender Bericht) die sicher zu erwartenden Einsprüche übersteht, dann haben die Steuerzahler zumindest einen Etappensieg errungen. Wenn auch einen kleinen: Die Bank Austria wird dann für die Übertragung ihrer bisherigen Sonderpensionsanwärter in das ASVG einen halbwegs reellen Beitrag leisten. Sie wird für jeden der 3300 in die PVA übergeführten „Bankbeamten“ rund 330.000 Euro „Mitgift“ in die Pensionsversicherung einzahlen müssen. Das hört sich halbwegs reell an.

Ursprünglich wäre es ja nur ein Drittel davon gewesen. Und das wäre wirklich Sozialschmarotzertum auf höchstem Niveau: Die PVA-Pensionisten hätten sich da mit gut 700 Mio. Euro an der Sanierung einer italienischen Bank beteiligt.

Der Bank Austria kann man das nicht vorwerfen: Vorteile aus einer geltenden Gesetzeslage zu ziehen, ist nicht verboten. Bedenklich ist eher, dass der Gesetzgeber so etwas bisher geduldet hat. Das hat allerdings einen guten Grund: Das Vehikel hat bisher überwiegend dazu gedient, „beitragsfreie Pensionsansprüche“, also jene von Beamten oder beamtenähnlichen Dienstverhältnissen im staatsnahen Bereich, sehr billig dem ASVG umzuhängen.

Und das ändert Herr Stöger nicht. Wenn also die Öffentliche Hand auf die Idee käme, ihre „Definitiven“ der PVA umzuhängen, dann würden dafür unter bestimmten Umständen weiterhin nur sieben Prozent an Pensionsbeiträgen fällig werden, statt der im ASVG üblichen 22,8 Prozent.

Das ist hierzulande übrigens das durchgängige Muster jeder Pensionsreform: Ein Staatsprivileg wird gefestigt, und die ASVG-Versicherten müssen dafür bluten. Es ist irgendwie also doch eine Lex Bank Austria geworden.

Seriös wäre es, für Übertragungen einheitlich den Normal-Beitragssatz von 22,8 Prozent anzuwenden. Dass eine Übertragung aus dem Staatsdienst in ein staatliches Pensionssystem nur die Verschiebung von einer Tasche in die andere ist, gilt übrigens nicht als Argument: So ließe sich ja auch die generelle Abschaffung der Steuerpflicht für Beamte argumentieren.

josef.urschitz@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.03.2016)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.