Urschitz meint

Fehlinvestition? Kein Problem, der Kunde zahlt!

Die Biogasförderung ist Wirtschaftspolitik zum Abgewöhnen.

In der E-Wirtschaft gilt seit jeher ein ehernes Gesetz: Für Fehlinvestitionen steht grundsätzlich nicht der Investor gerade, sondern der Stromkunde. Kein Wunder, dass etwa Haushaltskunden in Zeiten total verfallender Strommarktpreise horrende Stromtarife berappen.

Zur Jahrtausendwende war es die konventionelle E-Wirtschaft, die die Hand aufgehalten hat: Damals hatten sich die Stromerzeuger von Brüssel 8,7 Mrd. Schilling (630 Mio. Euro) „stranded costs“ für ein paar durch die Marktliberalisierung unrentabel gewordene Kraftwerke genehmigen lassen. Zu bezahlen, klar, über Netzzuschläge vom Endkonsumenten.

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