Feiertage für Muslime, Juden? Gute Idee, aber nicht machbar

MIDEAST ISRAEL PALESTINIANS GAZA RAFAH RAMADAN
MIDEAST ISRAEL PALESTINIANS GAZA RAFAH RAMADANEPA
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Islamische Glaubensgemeinschaft und Israelitische Kultusgemeinde fordern eigene Feiertage. Im Rekordfreizeitland Österreich muss man das aus pragmatischen Gründen ablehnen.

Wäre ich Protestant, würden Sie diesen Text hier und heute wohl nicht lesen können – denn für Protestanten, Altkatholiken und Methodisten ist der Karfreitag, an dem diese Zeitung entstanden ist, ein gesetzlicher Feiertag. Damit ist der Tag des Leidens und Todes Christi ein Sonderfall: Der einzig „relative“ Feiertag Österreichs nämlich, der nur für Angehörige bestimmter Religionsgemeinschaften gilt.

Die übrigen 13 gesetzlichen Feiertage des § 7 Arbeitsruhegesetz gelten dagegen „absolut“, also für alle Arbeitnehmer des Landes: Neben den säkularen Feiertagen am 1. Mai und 26.Oktober sind das ausschließlich christliche Feste – Neujahr, Heilige Drei Könige (Epiphanie), Christi Himmelfahrt, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Mariä Empfängnis, Weihnachten – bzw. an solche Feste angelehnte Feiertage: Oster- und Pfingstmontag sowie der Stephanitag.

Festgeschrieben wurden die meisten davon in den 1930er-Jahren, ein Teil davon ist auch im Artikel 9 des Konkordats zwischen Heiligem Stuhl und Österreich paktiert. (Darin wäre übrigens auch der 29. Juni, Fest der Apostelfürsten Peter und Paul, als anerkannter Feiertag paktiert – aber „wo kein Kläger, da kein Richter“, antwortet Arbeitsrechtler Wolfgang Mazal auf die Frage, warum dieser Tag kein gesetzlicher Feiertag sei.)

Angeregt durch eine aktuelle Debatte zu diesem Thema in Deutschland fordern nun Vertreter anderer Religionen eigene Feiertage in Österreich: In der Online-Version des „Standard“ wünschten sich Fuat Sanac, Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft, und Raimund Fastenbauer, Generalsekretär der Israelitischen Kultusgemeinde, „relative“ Feiertage für Muslime respektive Juden. Grundsätzlich gibt es dagegen wenig einzuwenden: Sowohl islamische als auch jüdische Kultur sind seit Jahrzehnten bzw. Jahrhunderten Teil der österreichischen Gesellschaft. Das in Gestalt von ein, zwei Feiertagen zu würdigen, wäre für sich eine gute Idee. Schon weil auch die Mehrheit der Christen „ihre“ Feiertage nicht mehr zum Kirchgang nutzt, kommt den gesetzlichen Feiertagen heute vor allem symbolische und erholungsmäßige Bedeutung zu. Auch Verfassungsexperten wie etwa Theo Öhlinger argumentieren, allen Religionsgemeinschaften müssten ähnliche Rechte zukommen.

Pragmatisch muss man die Forderungen aber ebenso zurückweisen wie jene nach einer sechsten Urlaubswoche: Mit mindestens 25 Urlaubs- und 13 Feiertagen liegt Österreich in puncto Freizeit bereits jetzt im Spitzenfeld: Deutschland oder die Schweiz kommt im Vergleich etwa mit 20 Urlaubs- und neun Feiertagen aus.

Gesteht man jetzt noch Gläubigen der kleineren Religionen jeweils ihre eigenen Feiertage zu, stellt man vor allem kleinere Betriebe vor massive organisatorische Probleme: Zusätzlich zur Urlaubsverwaltung müssten dann auch noch zig verschiedene Festtagsregime mitgedacht werden.

Ein anderer Weg wäre aber die „Umwidmung“ bestehender Feiertage, die im Kern keine religiösen Hochfeste darstellen – beispielsweise die Aufgabe der für alle Arbeitnehmer freien Oster- und Pfingstmontage zugunsten allgemeiner Feiertage zu Jom Kippur und dem Fastenbrechen am Ende des Ramadan. Derzeit, heißt es aus den Regierungsparteien, seien solche Überlegungen aber kein Thema.

Wird diese Frage eines Tages doch verhandelt, könnte sich übrigens eine statistische Änderung rächen: Seit der Volkszählung 2001 wird nicht mehr von neutraler Stelle erfasst, wie viele Menschen sich zu welcher Religion bekennen – was die Argumentation langfristig erschweren wird.

E-Mails an: georg.renner@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.03.2013)

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