Dein Vorname sei Mag.a

Hurra! Die Richtlinien für die Berufsreifeprüfung, die ab 1. April (!) 2015 gelten sollen, sind da! Wer sagt's denn?

Die Beamtinnen der Frau Ministerin H.-H. haben es längst verinnerlicht, dass sich eine Sektionin ihres Ministeriums den Sorgen und Nöten der Frauinnen widmet. Und so sind alle personenbezogenen Bezeichnungen in diesem Ukas nur in weiblicher Form angeführt. Das is' g'scheit. Endlich hört sich der Unfug mit dem Binnen-I auf.

Bedanken dürfen wir uns bei unzähligen Fräuleins, die an diesem historischen Dokument feilen durften und alle als Vornamen ein „Mag.a“ führen. Offenbar ist der Bildungssektor – zumindest, was die Schreibtischarbeit betrifft – längst in weiblicher Hand. Da wimmelt's nur so von Kandidatinnen und Leserinnen, von Prüflinginnen und Schreiberinnen, von Verfasserinnen und Maturantinnen, von Schülerinnen und Studentinnen, von Lehrerinnen und Professorinnen, von Probandinnen und Absolventinnen. Das hat Hand und Fuß und ergötzt uns insofern, als wir uns all die verbiesterten Magistrae vorstellen, deren scharfem Blick kein männlicher Ausdruck durchrutscht. Doch: Was ist denn da passiert? Den „Arbeitgeber“ gibt's nur in männlicher, ganz pöser Form! Schließlich ist die Chefin, man weiß schon . . . So ist's auch da vom (feministischen) Erhabenen zum Kleinen nur ein winziger Schritt. (hws)

Reaktionen an: hans-werner.scheidl@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.08.2014)

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