Herbergssuche 2014

Da plagen sie sich allerorten, das leidige Flüchtlingsproblem in den Griff zu bekommen. Gerade jetzt, da die Herbergssuche im christlichen Jahreskalender ein beliebter Fixpunkt ist.

Angesichts der immer zahlreicher werdenden Asylsuchenden naht nun die Rettung. Es gibt nämlich endlich einen konstruktiven Gesetzesbeschluss. Klar, zwei Wochen wird man schon noch warten müssen. Aber wenn nur erst einmal dieses sentimentale Weihnachten vorüber ist, dann pfeift gottlob der Wind aus einer kälteren Ecke.

Die Regierungskoalition hat beschlossen, dass der Flüchtlingsbegriff, wie er in der UN-Konvention definiert ist, ab Jänner eingeengt wird: In Hinkunft werden Asylwerber nicht mehr so einfach „begründete Furcht vor Verfolgung“ in ihrem Heimatland geltend machen können. Wie das? Ganz einfach: Wenn die Asylbehörde zu dem Schluss gelangt, dass diese Person „zumutbare Schritte“ unternehmen könnte, um durch eine „Änderung ihres Verhaltens“ im Herkunftsland nicht mehr verfolgt zu werden, ja dann geht's ab mit dem nächsten Flugzeug zurück in die Heimat!

Ist doch eigentlich ganz logisch. Dass das bisher noch keinem Innenminister eingefallen ist! Das Parlament in Australien hat jetzt diesen bahnbrechenden Beschluss gefasst. Dort nämlich spielt unsere kleine Geschichte. (hws)

Reaktionen an: hans-werner.scheidl@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.12.2014)

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