„Spektakuläre Wende“ im Fall DSK? Es geht bloß um das Zimmermädchen

Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht: Deswegen sei jedem Vergewaltigungsopfer geraten, die Tat nur dann bei der Polizei anzuzeigen, wenn es in seinem ganzen Leben noch nie gelogen hat.

Es gab also eine „spektakuläre Wende“ im Fall Strauss-Kahn. Von einem Moment auf den anderen ist alles anders. Der Verdächtige, eben noch wie ein Verbrecher vorgeführt, kommt frei, mutiert zum Helden, allerorts recken sich Fäuste zum Triumph. Und die Franzosen denken schon darüber nach, den Eben-noch-Untersuchungshäftling zum Präsidentschaftskandidaten zu machen.

Was kann da bloß passiert sein? Haben sich die Forensiker bei der Zuordnung der Samenspuren geirrt? Ist jemand aufgetaucht, der dem Verdächtigen ein wasserdichtes Alibi verschafft? Gibt es bisher unbekannte Bilder aus Überwachungskameras, Zeugenaussagen oder sonst eine wichtige Spur, die ein neues Licht auf die Ereignisse in der Sofitel-Suite 2006 werfen?

Nein, nichts von alledem. Es geht bloß um das Zimmermädchen. Das man „Opfer“ oder „Zeugin“ nennt, je nachdem. Um ihr Vorleben, ihren Asylantrag, ihre Steuerbescheide, ihre Freunde, ihre Glaubwürdigkeit. Und schon kann man beobachten, wie aus einem „Opfer“ oder einer „Zeugin“ über Nacht eine „Täterin“ wird.

Diese Taktik ist nicht neu. Sie ist so alt wie der Straftatbestand der Vergewaltigung. Seit es diesen gibt, müssen Frauen, die zur Polizei gehen, damit rechnen, dass nicht nur über den Beschuldigten, sondern auch über sie gerichtet wird. Nicht nur über die Tat, sondern auch über sie selbst als Person. Über ihren Lebenswandel, ihre Kleidung, Vorlieben, Beziehungen, ihr sexuelles Vorleben. Albert Drach hat diese Opfer-Täter-Umkehr in seinem beklemmenden Roman „Untersuchung an Mädeln“ schon 1971 exemplarisch vorgeführt. Stella Blumentrost und Esmeralda Nepalek hießen Drachs „Mädeln“; was ihnen widerfuhr, erleben Frauen seither in tausenden Gerichtsprozessen. Das Drehbuch der Verteidiger lautet stets: Überführe das Opfer einer Lüge, irgendeiner Lüge, dann geht auch sein Vergewaltigungsvorwurf als Lüge durch.

Gehen wir, anhand des konkreten Falls, die Lügen durch. Das Zimmermädchen, heißt es, habe bei ihrem Asylantrag falsche Angaben gemacht. Das ist strafbar und kann dazu führen, dass sie ihren Aufenthaltsstatus verliert. Welchen Einfluss aber hat es darauf, was in Suite 2006 geschah? Sie habe, heißt es, bei den Steuerbehörden angegeben, dass das Kind einer Bekannten bei ihr wohne. So erschleicht man sich einen Steuervorteil. Doch was ändert es am konkreten Vorwurf?

Ein enger Freund sitze wegen Drogendelikten im Gefängnis. Dieser, heißt es, habe ihr Konto für Geldwäsche genützt. Keine schöne Sache. Die aber wohl nicht bedeuten wird, dass man Menschen mit kriminellen Verbindungen sexuell nötigen darf? Sie habe sich mit diesem Freund, heißt es weiter, beraten, wie sie aus dem Sofitel-Vorfall Kapital schlagen könne. Das ist unschön, gewiss. Daraus abzuleiten, dass der Vorfall keine Nötigung gewesen sei, ist jedoch mehr als kühn.

Die letzte Lüge ist am leichtesten zu verstehen. Das Zimmermädchen habe die Tat nicht sofort gemeldet, sondern erst, nachdem sie das Nebenzimmer fertig geputzt habe. Jeder, der jemals einen Schock erlebt hat, kennt das: dass man, statt gleich zusammenzubrechen, mechanisch dort weitermacht, wo man aufgehört hat.

Nein, im Fall Strauss-Kahn hat sich seit vergangener Woche nichts Wesentliches verändert. Außer, dass die einzige Zeugin vernichtet wurde.


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Zur Autorin:

Sibylle Hamann ist Journalistin in Wien.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.07.2011)

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