Auto: Winterreifen- und ESP-Pflicht gilt ab 1. November

  • Drucken

Ab 1. November kommt es zu einigen Neuerungen rund ums Auto. Und die wetterbedingte Winterreifenpflicht tritt in Kraft.

Ab 1. November und bis zum 15. April herrscht in Österreich wieder wetterbedingte Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass die Winterreifenpflicht für Pkw und Lkw bis 3,5 Tonnen nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen und nur dann, wenn auch gefahren wird, gilt. Für Lkw über 3,5 Tonnen und Omnibusse gilt die Winterreifenpflicht immer, das heißt unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht.

Ein Reifen gilt nur dann als Winterreifen, wenn er die Aufschrift "M+S", "M.S." oder "M&S" trägt. Ganzjahresreifen dürfen daher nur dann als Winterreifen verwendet werden, wenn sie eine solche Kennzeichnung haben.

Der 1. November bringt aber auch weitere auto-spezifische Neuerungen. Neuwagen dürfen in Zukunft nur mehr mit Reifendruck-Kontrollsystemen und elektronischem Stabilitätsprogramm ausgeliefert werden. Zusätzlich sind die Hersteller dazu verpflichtet, in Autos mit einer Bezugsmasse bis 2610 Kilogramm Gangwechsel-Anzeigen zu verwenden. Diese zeigen, in welchem Gang das Auto bei der jeweiligen Geschwindigkeit am spritsparendsten unterwegs ist. Die Bezugsmasse ist das Eigengewicht des Autos plus 25 kg.

(md)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.