Ob der 14-Jährige entschädigt wird, müsse erst geprüft werden. Insgesamt sei der Jugendstrafvollzug "kein Paradies", aber "besser als je zuvor". Experten widersprechen der Justizministerin.
Jener 14-jährige, der in Untersuchungshaft von seinen Mithäftlingen mit einem Besenstiel vergewaltigt wurde, erhält vorerst keine Entschädigung. Man müsse erst prüfen, ob das finanziell machbar sei, sagte Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) in der ZiB2 des ORF. Sie könne "als Justizministerin nicht da sitzen und mit dem Geld um mich werfen". Außerdem habe sie erst "heute von dem Fall erfahren" (Mittwoch), behauptete Karl. Von Moderator Armin Wolf darauf angesprochen, dass er ihr nicht glaube, gab sie zu, doch bereits früher davon gehört zu haben. Zum missbrauchten 14-Jährigen meinte Karl: "Ich entschuldige mich gerne bei ihm, aber ich sehe da nicht meine Schuld darin", sagte Karl.
Dunkelziffer viel höher?
Experten hatten in dem TV-Beitrag zuvor die Zuständige im Jugendstrafvollzug heftig kritisiert. Eine Jugendrichterin sprach sogar von "Folter" der Jugendlichen. Fälle wie die des 14-Jährigen seien keine Einzelfälle, sagt Udo Jesionek, ehemaliger Präsident des geschlossenen Jugendgerichtshofs und Präsident des Weißen Rings. Die Fälle würden aber aus Angst nicht zur Anzeige gebracht werden. Genau über dieses Element, eben dass viele Fälle nicht angezeigt würden, sagte Karl, "davon halte sie nichts". Für sie handle es sich hier um einen "Einzelfall", wo "völlig richtig gehandelt worden ist". Sie könne auch nicht garantieren, dass so etwas nicht mehr vorkommen werde, sonst wäre sie "eine Sozialromantikerin", sagte die Justizministerin.
"Kein Paradies, aber besser als zuvor"
Karl erklärte weiters, die Zustände im Jugendstrafvollzug seien in Österreich besser als je zuvor. "Es ist kein Paradies, aber besser als je zuvor", sagte die Justizministerin bereits im Mittagsjournal von Ö1. Dem widersprachen Psychologen, Richter und die Gewerkschaft der Haftanstalt-Bediensteten. Bei gleichbleibender Zahl der Justizwachebeamten müssten immer mehr Häftlinge beaufsichtigt werden.
Im Zusammenhang mit dem konkreten Fall ließ sich Karl zu der Aussage hinreißen, "wir sprechen hier von Jugendlichen, die eine schwere Straftat begangen haben, sonst wären sie nicht in U-Haft genommen worden". Nach österreichischem Recht gelten Untersuchungshäftlinge aber noch nicht als schuldig, sondern lediglich als Verdächtige. Angesprochen darauf, dass eben auch das Verfahren gegen den betroffenen Jugendlichen eingestellt wurde, erklärte Karl, das sei wegen mangelnder Reife des 14-Jährigen geschehen.
Als Verbesserung für den Jugendstrafvollzug denkt Karl daran, Fußfesseln für jugendliche Straftäter zu nutzen. Weiters ist ein neues Gefängnis "im Großraum Wien" in Planung, das einen eigenen Pavillon für Jugendliche erhalten soll.
Volksanwältin "Unzumutbare Einschlusszeiten"
Die angespannte Personalsituation und die Belagszahlen seien laut Volksanwaltschaft der Grund für unzumutbare "Einschlusszeiten" auch jugendlicher Häftlinge in Strafanstalten. Das hielt ÖVP-Volksanwältin Gertrude Brinek am Donnerstag in einer Aussendung fest, in der sie eine Intensivierung der Prüfung der Justizanstalt Josefstadt in Wien ankündigte. Woraus das Justizministerium schließe, dass es keine entsprechenden Beanstandungen gegeben habe, entziehe sich ihrer Kenntnis, so Brinek.
(db)