Kinderporno-Prozess: Einstellung gegen Geständnis Edathys?

Ex-Abgeordneter Edathy (li) verlässt mit seinem Anwalt das Gerichtsgebäude
Ex-Abgeordneter Edathy (li) verlässt mit seinem Anwalt das Gerichtsgebäude APA/EPA/JULIAN STRATENSCHULTE
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Das Gericht wollte der Verteidigung des deutschen Ex-Bundestagsabgeordneten mehr Zeit geben.

Nach rund anderthalb Stunden war Schluss: Der Prozess gegen den früheren deutschen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy wegen Besitzes von Kinderpornografie wurde am Montag vertagt. Das Landgericht im niedersächsischen Verden wollte dem Verteidiger Edathys damit Zeit geben, mit seinem Mandanten über ein etwaiges Geständnis zu beraten.

Dieses verlangt die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben als Bedingung für eine mögliche Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage durch Edathy.

Der einstige Abgeordnete ist angeklagt, mit seinem Dienstnotebook in mehreren Fällen kinderpornografische Bild- und Videodateien aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Zudem soll er ein Buch und eine CD mit Fotos besessen haben, die die Staatsanwaltschaft als jugendpornografisch einstuft. Edathy äußerte sich bisher nicht zu den Vorwürfen, auf denen die Anklage basiert.

Der Fall sorgte auch deshalb für Aufsehen, weil der Verdacht besteht, Edathy könnte von Eingeweihten frühzeitig über die Ermittlungen gegen ihn informiert worden sein. Außerdem laufen inzwischen unter anderem strafrechtliche Ermittlungen gegen den für den Fall zuständigen Generalstaatsanwalt. Er soll geheime Ermittlungsakten an Medienvertreter weitergeleitet haben.

(APA/AFP)

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