Kollision in Niklasdorf: Startete der Regionalzug zu früh?

Zugkollision im steirischen Niklasdorf.
Zugkollision im steirischen Niklasdorf.REUTERS
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Wäre der ÖBB-Cityjet am Montag nur einige Sekunden früher losgefahren, wäre es wohl zu einer Frontalkollision mit dem deutschen Zug gekommen.

Wäre der ÖBB-Cityjet Richtung Bruck an der Mur am Montag nur wenige Sekunden früher losgefahren, hätte es im obersteirischen Niklasdorf eine Frontalkollision gegeben, berichtet der "Kurier". Vermutlich wären dann deutlich mehr Passagiere zu Schaden gekommen. Beim Zugsunglück kam eine 58-jährige Frau ums Leben, 29 Personen wurden verletzt.

Kurz vor 12.45 Uhr sei der deutsche Eurocity 216 (Graz-Saarbrücken) noch frontal als "Geisterfahrer" auf den im Bahnhof wartenden Cityjet mit hoher Geschwindigkeit zugerast. Grund für die Fahrt auf dem falschen Gleis seien einige Minuten Verspätung gewesen, die der Zug wegen einer Baustelle hatte – weshalb der Eurocity ausnahmsweise über ein anderes Gleis in den Bahnhof eingefahren sei.

Laut "Kurier" plante der Fahrdienstleiter, den Eurocity über das Nebengleis fünf, auf dem nur mehr 60 km/h erlaubt sind, an dem Cityjet vorbei zu dirigieren. Der Zug fuhr dann auf das zugewiesene Gleis fünf ein. Doch der ÖBB-Zug setzte sich in Bewegung und rammte wenig später den deutschen Zug beim fünften Waggon seitlich. Erst der neunte Waggon wurde seitlich aufgeschlitzt und demoliert.

Fehler des Lokführers?

Warum sich der Cityjet zu früh in Bewegung gesetzt hatte, versuchen Polizei, ÖBB und Verkehrsministerium nun zu klären. Der Lokführer ist leicht verletzt und konnte bisher nicht befragt werden. Laut interner Störungsmeldung gab es keine Fahrtfreigabe für den Cityjet. Ein möglicher Fehler des Lokführers – etwa durch Ablenkung oder Unachtsamkeit – gilt als mögliche Ursache. Die Staatsanwaltschaft Leoben ermittelt bereits wegen des Verdachts der Gemeingefährdung mit Todesfolge statt der fahrlässigen Tötung. Bei Gemeingefährdung ist der Strafrahmen mit bis zu drei Jahren Haft wesentlich höher.

>>> Zum Bericht des "Kurier".

(red)

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