Berlakovich wegen Bienen unter Beschuss

Nikolaus Berlakovich
Nikolaus Berlakovich (c) APA/BKA/ANDY WENZEL (BKA/ANDY WENZEL)
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Das BZÖ will einen gemeinsamen Misstrauensantrag der Opposition gegen den Minister. Zuvor hatte auch die SPÖ Berlakovich einen Rüffel erteilt. Justizsprecher Jarolim forderte ihn auf, die Umweltagenden abzugeben.

Wien/hie. Seit der Abstimmung über das Verbot eines Pflanzenschutzmittels, das im Verdacht steht, Bienen zu schaden, ist Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP) unter Dauerbeschuss. Die Grünen kündigten an, im Mai einen Misstrauensantrag gegen Berlakovich einzubringen. Er sei „untragbar“, so Grünen-Chefin Eva Glawischnig.

Am Montag stimmten die EU-Staaten in Brüssel über ein Verbot von drei Pflanzenschutzmitteln aus der Gruppe der Neonicotinoide ab, von denen vermutet wird, dass sie für das großflächige Sterben von Honigbienen mitverantwortlich sind. 15 EU-Länder stimmten für das Verbot, vier enthielten sich. Acht Länder waren dagegen, darunter Österreich. Berlakovich argumentiert, dass die Schädlichkeit der Mittel nicht eindeutig belegt sei.

Das treibt nicht nur die Grünen auf die Palme. Das BZÖ sprach sich für einen gemeinsamen Misstrauensantrag der Opposition gegen den „ÖVP-Pannenminister“ aus. Zuvor hatte auch die SPÖ Berlakovich einen Rüffel erteilt: Justizsprecher Johannes Jarolim forderte ihn auf, die Umweltagenden abzugeben. Jarolim sprach sich für die Aufhebung des Koalitionszwangs bei einer geplanten parlamentarischen Abstimmung über den Pestizideinsatz in Österreich aus. Den Misstrauensantrag werde man nicht mittragen, wie Jarolim zur „Presse“ sagt.

Dass es keine fundierten Untersuchungen der Schädlichkeit der Pestizide für Bienen gibt, stimmt so nicht: Im Jänner legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) einen Bericht mit folgendem Fazit vor: „Die Wissenschaftler der Efsa haben eine Reihe von Risken für Bienen identifiziert, die von drei Neonicotinoid-Insektiziden ausgehen.“ Auf Basis dieses Berichts will die EU-Kommission die betreffenden Mittel für zunächst zwei Jahre verbieten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.05.2013)

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