Umwelt: Erstmals Grenzwertsystem für Feinstaub

Umwelt Erstmals Grenzwertsystem fuer
Umwelt Erstmals Grenzwertsystem fuer(c) APA (Asfinag/Volker Hoeferl)
  • Drucken

Novelle des Immissionsschutzgesetz-Luft. Die Kennzeichnung von Umweltzonen wird standadisiert, Fahrzeuge bekommen ein Abgas-Pickerl.

Die Novelle des Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-Luft) passierte heute, Dienstag, den Ministerrat. Noch vor dem Sommer könnte das Gesetz beschlossen werden, sagte Hermann Muhr, Sprecher von Umweltminister Nikolaus Berlakovich (V). Den Landeshauptleuten würden nun flexiblere Möglichkeiten zur Einhaltung der EU-Grenzwerte insbesondere bei Altanlagen und im Verkehrssektor zur Verfügung stehen.

Berlakovich zeigte sich mit dem Ergebnis "zufrieden und glücklich", denn das neue Gesetz schütze die Umwelt. Alle beteiligten Verursacher tragen nun ihren Teil zur Luftreinhaltung bei, so der Minister. "Das ist ein Werkzeugkasten für die Landeshauptleute. Die Grenzwerte sind einzuhalten, die Methoden und Maßnahmen bleiben aber dem jeweiligen Land überlassen. Die Gesundheit der Menschen steht über allem." Berlakovich betonte: "Wir haben strenge Grenzwerte, gleichzeitig bekommt die Wirtschaft Gestaltungsmöglichkeiten." .

Die Novelle verfolgt hauptsächlich zwei Ziele: Einerseits die Umsetzung der Mitte Juni fälligen neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie und andererseits Erleichterungen und Anpassungen im Vollzug des IG-Luft. Zahlreiche Ausnahmeregelungen haben Landeshauptleuten bisher Probleme bei der Einhaltung bereitet. Künftig soll es ihnen möglich sein, etwa auf Industrieanlagen in Sanierungsgebieten, die nicht dem Stand der Technik entsprechen, im Sinne von Emissionsreduktionen zuzugreifen und so die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen.

Ausnahmeregelungen begrenzt

Bei Überschreitung der EU-Grenzwerte wird nunmehr der Landeshauptmann verpflichtet noch strengere Maßnahmen zu setzen, hieß es in einer Stellungnahme des Umweltressorts. Die Vielzahl an bisher geltenden Ausnahmeregelungen soll durch die Gesetzesnovelle begrenzt werden. Dadurch sind gewisse Verkehrsteilnehmer nicht automatisch von jeglichen Maßnahmen des Landeshauptmannes ausgeschlossen. Für Kleinunternehmer sollen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation weiter Ausnahmen gelten.

Standards für Umweltzonen

Für die Schaffung von sogenannten Umweltzonen mit dem Ziel, abgasreiche Fahrzeuge einschränken zu können, wurden einheitliche Standards festgelegt. In einer entsprechenden Verordnung sollen vom Minister bundeseinheitliche Vorgaben zur Kennzeichnung von Fahrzeugen nach Abgasklassen eingeführt werden. Vorgesehen ist ein Aufkleber am Fahrzeug, auf dem u.a. die Euro-Abgasklasse abgelesen werden kann. Neben der Luftschadstoffreduktion soll dadurch auch ein Anreiz geschaffen werden, auf moderne abgasarme Fahrzeuge umzusteigen.

Grenzwertsystem für Feinstaub

Erstmals soll es auch ein Grenzwertsystem für den Feinstaub PM 2,5 geben. Diese Partikel gelten als besonders gesundheitsschädlich. Am 23. Juni soll der Beschluss dem Umweltausschuss des Nationalrats zugewiesen werden.

(APA/Red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.