Bauernaufstand im Waldviertel

Bauernaufstand Waldviertel
Bauernaufstand Waldviertel(c) Bilderbox
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Niederösterreichs Agarbehörde plant die Neuverteilung von Grundstücken zahlreicher Bauern. Einige Betroffene fühlen sich betrogen, ihr Zorn richtet sich gegen den "Kommunismus der ÖVP".

Auf halbem Weg zwischen Krems und Zwettl liegt in einer tiefen Furche des Waldviertels die Ortschaft Moniholz. Die wildromantische Ansammlung von Höfen ist so klein, dass nicht einmal die sonst allwissende Online-Enzyklopädie Wikipedia einen eigenen Eintrag führt.

Trotzdem: Bei der Landesregierung in St. Pölten und am Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in Wien kennt man das Dorf inzwischen gut. Den Mitarbeitern von Justiz und Verwaltungsapparat sind Teile der hiesigen Bevölkerung geradezu in unangenehmer Erinnerung.

In Moniholz herrscht nämlich dicke Luft. Grund für den Aufstand einer Gruppe von Bauern ist ein sogenanntes Zusammenlegungsverfahren, in der Fachsprache auch Kommassierung genannt. Stark vereinfacht gesagt, wirft die Behörde kleinräumig strukturierte und in privatem Eigentum stehende Äcker, Wälder und Wiesen in einen Topf, zieht neue Grenzen und verteilt die so entstandenen größeren und zusammenhängenden Flächen wieder an die beteiligten Bauern. Wenn es sein muss, auch gegen deren Willen, denn: Das dazugehörige Gesetz stammt aus der Nachkriegszeit. Damals sollte durch die solcherart verordnete Effizienzsteigerung der Landwirtschaft die Ernährung der Bevölkerung sichergestellt werden (siehe auch Kasten).

Heute hungert niemand mehr. Die Bauern von Moniholz gehen deshalb für ihre Anliegen auf die Barrikaden. Denn einem Landwirt sein Land zu nehmen, kommt selten gut an. „Wir dürfen nicht mehr über unseren Boden bestimmen“, sagt Gerhard Allinger, Bauer und einer von anfänglich 17 Beschwerdeführern gegen das von der Agrarbezirksbehörde geführte Verfahren.

Ein anderer „Aufständischer“, Johann Scheichl, investierte kürzlich mehrere hunderttausend Euro in eine Rinderhalle mit vollautomatischer Melkanlage. Eines Tages kam Nachricht von der Bank. Ob mit dem Land, das er als Sicherheit einbringen wollte, alles in Ordnung sei, wollte diese wissen. Hintergrund: Während einer Kommassierung – sie dauert mehrere Jahre – ist das Grundbuch gesperrt, dürfen Eintragungen nur mit Genehmigung der abwickelnden Behörde gemacht werden. Das Maß war voll.

Nachdem schließlich auch der Landesagrarsenat die Entscheidung über die Kommassierung in zweiter Instanz gebilligt hatte, zog die Gruppe vor den Verwaltungsgerichtshof. Die Beschwerde langte im Dezember 2011 ein – und wurde Ende Mai wegen fehlender Zuständigkeit zurückgewiesen. Liest man das Erkenntnis kritisch, könnte man es so zusammenfassen: Das Gesetz stellt die Behörde in ihren Entscheidungen über die Neuordnung bäuerlicher Grundstücke völlig frei, die Eigentümer dürfen dabei nur zuschauen. Pech gehabt.

Inhaltlich sind die Vorwürfe der beteiligten Bauern gegen Beamte und Politiker aber starker Tobak.

So soll sich die zuständige Agrarbezirksbehörde nicht an ihre selbst auferlegten Spielregeln gehalten haben. Ein Mitarbeiter des Amtes hatte die Bauern einst darüber informiert, dass ein solches Verfahren nur dann eingeleitet werde, wenn die Mehrheit dafür sei. Auf der Website des Amtes ist das noch heute nachzulesen. Im Zuge einer Abstimmung fand das Vorhaben nur 37Prozent Zustimmung. Trotzdem wurde die Zusammenlegung von insgesamt 390 Hektar Land eingeleitet. Warum eigentlich?

Vorspiegelung falscher Tatsachen? Anlass war – so die Eingabe beim VwGH – ein Antrag des Bürgermeisters der zuständigen Marktgemeinde Sallingberg, auf dem die Unterschriften von mehr als der Hälfte der betroffenen Bauern standen. Diese Unterschriften jedoch soll ein ÖVP-Parteifreund und Gemeinderat unter Vorspiegelung falscher Tatsachen im Ort gesammelt haben.

Der Beschuldigte, Manfred Guttmann, entschuldigt sich heute dafür. „Es war ein Fehler“, sagt er, „aber keine Absicht.“ Auf der Liste habe er nämlich Befürworter der (großen) Kommassierung mit jenen der ebenfalls zur Diskussion stehenden und ungleich kleineren Flurbereinigung miteinander vermischt. Leopold Bock, der Bürgermeister, hat nach eigenen Angaben nichts mit der Aktion zu tun. Und die Agrarbehörde? Die beruft sich darauf, dass das Gesetz, das die Kommassierung regelt, eine Abstimmung über das Verfahren gar nicht vorsieht. Angesprochen auf die freiwillige Selbstverpflichtung zur Abstimmung unter den Betroffenen, wird dann lieber doch auf laufende Verfahren und die Amtsverschwiegenheit verwiesen.

Dass ihnen ein demokratischer Prozess zugesagt und später verwehrt wurde, stört die Bauern besonders. „Was ist das für eine Behörde, die gegen den Willen der Betroffenen und ohne Grund ins Eigentum von Bürgern eingreift?“, fragt Andreas Hafner. Der Mohnbauer aus der Nachbargemeinde ist selbst nicht vom Verfahren betroffen, berät als ehemaliger Jusstudent jedoch die Beschwerdeführer.

Und bemüht sich nebenbei auch noch um den guten Ton. Der Zorn über das Vorgehen der Behörden sitzt so tief, dass am Stammtisch schon einmal deutliche Worte fallen. Von der „ÖVP gelebter Kommunismus“ sei das, sagt ein Anwesender. Von einem aufgelegten Elfmeter für einen befreundeten Bauunternehmer des Bürgermeisters spricht ein anderer. Schließlich erfordere die Zusammenlegung Baumaßnahmen. „Man nennt diesen Bauunternehmer den Toni Rambold von Sallingberg“, erklärt ein Dritter den Zusammenhang mit einer jovial-zwielichtigen Figur aus der bekannten TV-Krimiserie „Der Bulle von Tölz“.

„Wenn ich erfahre, wer das gesagt hat, klage ich ihn“, kontert Leopold Bock. Solche Verdächtigungen müssten sich er und sein Unternehmerfreund nicht bieten lassen. Der Bürgermeister sieht nämlich gute Gründe für die Neuordnung der Grenzen. Nur so könnten die seit langer Zeit nötigen Hochwasser-Rückhaltebecken errichtet, die teilweise auf Privatgrund verzeichneten Gemeindestraßen neu kartiert werden. Und überhaupt: Eigentlich sei die Mehrheit im Ort ja für die Kommassierung. Die paar Gegner würden nur versuchen, die anderen „aufzuhussen“. Von einem Streit in der Gemeinde will er nichts wissen.
Doch auch die Aufständischen haben Argumente. 40 Prozent der betroffenen 390Hektar stehen in ihrem Eigentum. Sie haben errechnet, dass sie das Verfahren – inklusive der nötigen Erschließungsmaßnahmen wie Drainagierung, Wegebau etc. – wenigstens 500.000 Euro kosten würde. Hinzu kommt, dass ein Teil ihrer Einkommen aus Förderungen besteht, die deshalb fließen, weil die Landschaft eben kleinräumig ist. Der eine oder andere sieht sogar die vom Lebensministerium entwickelt Marke der „Genussregion Waldviertel“ in Gefahr. Die daran hängenden Einkünfte würden nach der Zusammenlegung allesamt wegfallen – und einige Bauern in den Ruin stürzen.

Letzter Trumpf im Ärmel der Gegner ist eine Altlast der Vergangenheit: Innerhalb des neu aufzuteilenden Gebiets liegt eine illegale und stillgelegte Mülldeponie, die der neue Eigentümer – nach Zuweisung des Geländes durch die Behörde – auf eigene Kosten sanieren müsste. Wer der Glückliche ist, entscheidet sich im Verfahren. Es sei denn, die Behörde stellt die Zusammenlegung doch noch ein.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.07.2012)

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