Bakary J.: Aufenthaltsverbot aufgehoben

Der ehemalige Schubhäftling Bakary J. mit seinem Anwalt beim Prozess gegen zwei Polizisten im Jahr 2006.
Der ehemalige Schubhäftling Bakary J. mit seinem Anwalt beim Prozess gegen zwei Polizisten im Jahr 2006.(c) Clemens Fabry
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Bakary J. darf in Österreich bleiben, bestätigt das Innenministerium. Ihm droht keine Abschiebung mehr. Die Frage der Entschädigung ist noch offen.

Das im Jahr 2005 verhängte Aufenthaltsverbot für den Gambier Bakary J. ist aufgehoben. Innenministeriums-Sprecher Karl-Heinz Grundböck bestätigte eine Vorab-Meldung der Wochenzeitung "Falter".  J. war  im April 2006 von Polizisten in eine Lagerhalle in Wien-Leopoldstadt gebracht und dort schwer verletzt worden. Zu der Misshandlung kam es nach einem gescheiterten Abschiebeversuch.

Laut Grundböck wurden die Voraussetzungen für ein Aufenthaltsverbot, wie gesetzlich vorgesehen, auf Anregung von Bakary J.'s Anwalt überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass der Gambier seit der Verhängung des Aufenthaltsverbotes unbescholten geblieben ist. "Unter schwierigen Umständen", wie Grundböck betonte. Bakary J. lebt mit Frau und Kindern in Österreich, durfte aber wegen des fehlenden Aufenthaltstitels keiner Arbeit nachgehen. Die Familie war auf die Teilzeitbeschäftigung der Frau des Gambiers angewiesen.

Für die Sicherheit der Republik wurde es dem Innenministeriums-Sprecher zufolge als nicht mehr notwendig befunden, das Verbot aufrechtzuerhalten. Damit darf nun Bakary J. auch einer geregelten Arbeit nachgehen.

Frage der Entschädigung

Auch die Entschädigungsfrage soll nun geregelt werden. Das Polizei-Opfer habe bisher keinen Antrag auf Zahlungen gestellt, so Grundböck. "Entschädigungszahlungen stehen ihm jedenfalls zu", sagte der Innenministeriums-Sprecher. Man werde das Gespräch mit Bakary J. suchen. Wie viel zu berechnen ist, werde wohl ein Gutachten klären müssen. Klar sei, "dass er schwerstens verletzt worden ist und dass damit längerfristige Folgen verbunden waren". Auch die Behandlungskosten - etwa für die Traumatisierung des Opfers - seien in die Rechnung einzubeziehen.

"Das Innenministerium wird jeden Euro der Entschädigungszahlung im Regress von den Tätern zurückfordern", kündigte Grundböck an. Drei der Polizisten sind seit April 2012 rechtskräftig aus dem Polizeidienst entlassen, allerdings hat der Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde von ihnen gegen den rechtskräftigen Entscheid der Disziplinarkommission des Innenministeriums akzeptiert. Der vierte Beamte hat im Zuge des Verfahrens eine Geldstrafe akzeptiert und versieht derzeit im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien Innendienst. Wenn die Zahlung abgewickelt sei, werde die Frage behandelt, von wem in welchem Umfang das Geld zurückgefordert werde.

Die vier involvierten Polizisten hatten dem Gambier umfangreiche Frakturen von Jochbein, Kiefer und Augenhöhle zugefügt. Zu der Misshandlung kam es nach einem gescheiterten Abschiebeversuch. Die vier Beamten wurden vor Gericht gestellt und 2009 wegen Quälens eines Gefangenen zu mehrmonatigen bedingten Haftstrafen verurteilt.

(APA)

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