EU-Recht: Unicredit muss Steuer nachzahlen

Italiens Banken müssen 2,8 Mrd. Euro an illegalen Staatshilfen zurückzahlen, entschied der EuGH.

wien/Luxemburg (ps/APA). In einem kuriosen Rechtsstreit um Milliardensubventionen für Italiens Bankensektor sind vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nun sowohl der italienische Staat als auch die Banken mit deren Klagen abgeblitzt. Anlass der Auseinandersetzung waren Steuerbegünstigungen, die Italien den Kreditinstituten in den 90er Jahren mit dem Ziel gewährt hatte, den Sektor von Grund auf umzustrukturieren: Er sollte konzentriert und privatisiert werden. Dass die Banken - allen voran die BA-CA-Hauptaktionärin UniCredit - die Steuern nicht nachzahlen wollen, liegt auf der Hand. Dass aber auch Italien sich dagegen gewehrt hat, die Mehreinnahmen zu lukrieren, lag hauptsächlich am Gegner: der EU-Kommission.

Der EuGH beurteilte die Steuerbegünstigungen - insgesamt ging es um 2,8 Mrd. Euro - wie die Kommission als eine verbotene Staatsbeihilfe, die italienischen Banken einen Wettbewerbsvorteil verschafft habe. Daher sei auch die Steuernachzahlung, die allein für die UniCredit 245 Mill. Euro betrug, gerechtfertigt, so die Richter in Luxemburg.

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