Fall Bakary J.: Anwalt fordert 750.000 Euro vom Staat

Archivbild von Bakary J. beim Prozess 2006
Archivbild von Bakary J. beim Prozess 2006(c) FABRY Clemens
  • Drucken

Der Anwalt des von Polizisten misshandelten Bakary J. erwartet eine außergerichtliche Lösung. Das Innenministerium würde das Geld von den Tätern zurückfordern.

Mehr als sechs Jahre nach der Folteraffäre um den Afrikaner Bakary J. durch Wiener Polizisten fordert der Anwalt des Afrikaners, Nikolaus Rast, von der Republik 750.000 Euro Schadenersatz für seelische und körperliche Schmerzen. Laut einem Bericht der Tageszeitung "Kurier" werde nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht. "Ich gehe davon aus, dass wir den Klagsweg nicht bestreiten müssen", sagte Rast gegenüber der Austria Presse Agentur.

Rast stützt seine Forderung auf ein psychologisches Gutachten. Ein weiteres Gutachten, ein medizinisches, werde im Jänner 2013 vorliegen. Die Höhe von 750.000 Euro beruht laut dem Anwalt auf den Tagsätzen für schwere Schmerzen, beginnend vom Tatzeitpunkt im Jahr 2006 bis zum möglichen Ende des Verfahrens im Jahr 2013. "Man kann das nicht wieder gutmachen. Geld kann dieses Leid nicht lindern", sagte Rast. Für seinen Mandanten war die Entschuldigung vonseiten des Ministeriums deshalb sehr wichtig.

Ministerium wird Täter zur Kasse bitten

Das Innenministerium betonte am Nachmittag, dass jeder Euro einer möglichen Entschädigungszahlung im Regress von den Tätern zurückfordern wird. Das sagte Sprecher Karl-Heinz Grundböck. Vonseiten des Ministeriums sei es unstrittig, dass in dem Fall der Folteraffäre ein Anspruch auf eine Entschädigung bestehe.

Es gebe bereits Gespräche zwischen Bakary J., seinem Anwalt und der Finanzprokuratur, die die Behörde vertritt. "In diesen Gesprächen ist die Höhe des Betrages festzulegen", sagte der Ministeriumssprecher.

Bei Polizeieinsatz schwer verletzt

Der Schubhäftling Bakary J. war im April 2006 bei einem Polizeieinsatz in eine Lagerhalle in der Leopoldstadt verschafft und dort schwer verletzt worden. Die vier involvierten Polizisten hatten dem Gambier umfangreiche Frakturen von Jochbein, Kiefer und Augenhöhle zugefügt. Zu der Misshandlung kam es nach einem gescheiterten Abschiebeversuch.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Symbolbild
Österreich

Fall Bakary J.: Schwere Vorwürfe gegen Polizeispitzen

Eine befangene Beamtin soll einen Frühpensionsbescheid für einen im Fall Bakary J. verurteilten Polizisten geschrieben haben – Kontroverse darüber zwischen Bundespolizeidirektion Wien und dem Innenministerium.
Der ehemalige Schubhäftling Bakary J. mit seinem Anwalt beim Prozess gegen zwei Polizisten im Jahr 2006.
Österreich

Bakary J.: Aufenthaltsverbot aufgehoben

Bakary J. darf in Österreich bleiben, bestätigt das Innenministerium. Ihm droht keine Abschiebung mehr. Die Frage der Entschädigung ist noch offen.
Archivbild: Bakary J. im April 2006.
Wien

Innenministerium entschuldigt sich bei Bakary J.

Der Afrikaner wurde bereits vor sechs Jahren von Wiener Polizisten schwer verletzt. Nun gab es eine Aussprache, Entschädigung wurde in Aussicht gestellt.
Der Schubhäftling Bakary J. war bei einem Polizeieinsatz schwer verletzt worden.
Wien

Fall Bakary J.: Drei Polizisten entlassen

Im April 2006 wurde der Schubhäftling bei einem Polizeieinsatz schwer verletzt. Nun wurden die involvierten Polizisten laut "Falter" entlassen.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.