Der Anwalt des von Polizisten misshandelten Bakary J. erwartet eine außergerichtliche Lösung. Das Innenministerium würde das Geld von den Tätern zurückfordern.
Mehr als sechs Jahre nach der Folteraffäre um den Afrikaner Bakary J. durch Wiener Polizisten fordert der Anwalt des Afrikaners, Nikolaus Rast, von der Republik 750.000 Euro Schadenersatz für seelische und körperliche Schmerzen. Laut einem Bericht der Tageszeitung "Kurier" werde nach einer einvernehmlichen Lösung gesucht. "Ich gehe davon aus, dass wir den Klagsweg nicht bestreiten müssen", sagte Rast gegenüber der Austria Presse Agentur.
Rast stützt seine Forderung auf ein psychologisches Gutachten. Ein weiteres Gutachten, ein medizinisches, werde im Jänner 2013 vorliegen. Die Höhe von 750.000 Euro beruht laut dem Anwalt auf den Tagsätzen für schwere Schmerzen, beginnend vom Tatzeitpunkt im Jahr 2006 bis zum möglichen Ende des Verfahrens im Jahr 2013. "Man kann das nicht wieder gutmachen. Geld kann dieses Leid nicht lindern", sagte Rast. Für seinen Mandanten war die Entschuldigung vonseiten des Ministeriums deshalb sehr wichtig.
Ministerium wird Täter zur Kasse bitten
Das Innenministerium betonte am Nachmittag, dass jeder Euro einer möglichen Entschädigungszahlung im Regress von den Tätern zurückfordern wird. Das sagte Sprecher Karl-Heinz Grundböck. Vonseiten des Ministeriums sei es unstrittig, dass in dem Fall der Folteraffäre ein Anspruch auf eine Entschädigung bestehe.
Es gebe bereits Gespräche zwischen Bakary J., seinem Anwalt und der Finanzprokuratur, die die Behörde vertritt. "In diesen Gesprächen ist die Höhe des Betrages festzulegen", sagte der Ministeriumssprecher.
Bei Polizeieinsatz schwer verletzt
Der Schubhäftling Bakary J. war im April 2006 bei einem Polizeieinsatz in eine Lagerhalle in der Leopoldstadt verschafft und dort schwer verletzt worden. Die vier involvierten Polizisten hatten dem Gambier umfangreiche Frakturen von Jochbein, Kiefer und Augenhöhle zugefügt. Zu der Misshandlung kam es nach einem gescheiterten Abschiebeversuch.
(APA)