Fall Cain: OGH bestätigt Mordurteil

Fall Cain bestaetigt Mordurteil
Fall Cain bestaetigt Mordurteil(c) APA/DIETMAR STIPLOVSEK (DIETMAR STIPLOVSEK)
  • Drucken

Das Urteil auf lebenslange Haft für den Lebensgefährten von Cains Mutter ist rechtskräftig.

Bregenz/Apa. Es ist der vorläufige Schlusspunkt eines Falls, der Öffentlichkeit und Gerichte mehr als zwei jahre lang beschäftigte. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat nun im Fall Cain das am Landesgericht Feldkirch gefällte Urteil wegen Mordes bestätigt. Die durch Verteidiger Edgar Veith eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde von Milosav M., der den dreijährigen Cain im Jänner 2011 zu Tode geprügelt haben soll, wurde abgewiesen. „Die Einwände des Verteidigers zeigten sich als unbegründet“, hielt der OGH am Donnerstag fest. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Das Landesgericht Feldkirch hatte Milosav M., zum Tatzeitpunkt Lebensgefährte von Cains Mutter, am 30.März 2012 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Verteidiger Veith legte Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung ein. Das auf Mord lautende Urteil sei „juristisch nicht hinnehmbar“, erklärte der Anwalt bei Einbringung. Der OGH hielt nun fest, dass MilosavM. Cain vorsätzlich getötet habe, „indem er dem dreijährigen Kind an zwei aufeinanderfolgenden Tagen unzählige, äußerst wuchtige Schläge mit einem Aluminiumstiel und den Händen gegen dessen vollkommen schutzlosen Körper versetzte“.

Über die Berufung des Angeklagten gegen die Höhe der Strafe muss nun noch das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.03.2013)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.