Missbrauch: „Vom Kläger über Jahre hinweg erlittenes Leid“

Stift Kremsmuenster
Stift KremsmuensterDie Presse
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Ein ehemaliger Schüler des Stiftsgymnasiums Kremsmünster zieht gegen das Stift und einen Ex-Internatsleiter vor ein Zivilgericht. Als Beweismittel dient auch ein „Presse“-Interview.

Kremsmünster/Steyr. „Der Kläger wurde als Schüler des Konviktsgymnasiums und des angeschlossenen Internats in Kremsmünster jahrelang systematisch und wiederholt körperlich misshandelt und seelisch gequält.“ So beginnt eine Zivilklage, die nun das Landesgericht Steyr, Oberösterreich, abzuhandeln hat. Der Kläger tritt unter dem Pseudonym Roland H. auf. Er ist 45 Jahre alt. Und sieht sich als Opfer eines – wie er der „Presse“ sagt – „menschenverachtenden“ Systems. Des „Systems Kremsmünster“.

Wie kam es zur Klage? Schließlich hat das Stift vor dem Hintergrund diverser, großteils Jahrzehnte zurückliegender Missbrauchs- und Misshandlungsfälle Aufarbeitung betrieben. Es hat vor allem mit der von der Kirche eingesetzten Klasnic-Kommission kooperiert. Nach Angaben des Abtes Ambros Ebhart wurden 38 Fälle gemeldet, davon 29 wegen sexuellen Missbrauchs von Schülern. Mehr als 700.000 Euro seien von der Klasnic-Kommission allein an Opfer aus Kremsmünster ausbezahlt worden.

Auch Roland H. hat eine Entschädigung bekommen. „Eine sehr geringe Summe“, gibt er im „Presse“-Gespräch an. Auf dem Zivilrechtsweg begehrt er nun vorläufig (Ausdehnung vorbehalten) 30.000 Euro Schadenersatz. Zudem will H., vertreten von Anwalt Johannes Öhlböck, die gerichtliche Feststellung erwirken, dass die beklagten Parteien „für sämtliche Schäden des Klägers aus den Misshandlungen in der Schulzeit“ haften. Sein Interesse an dieser Feststellung bewertet H. mit weiteren 5000 Euro.

Auf Beklagtenseite finden sich das Stift, vertreten durch Abt Ambros Ebhart, und der mutmaßliche Peiniger, der frühere Internatsleiter Pater A. – ein mittlerweile 79-jähriger Mann, dem auch, wie berichtet, strafgerichtliche Konsequenzen drohen. Eine Anklageschrift unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs mehrerer Opfer liegt schon vor. Der Vatikan hat über Pater A. bereits quasi die „Höchststrafe“ verhängt: Er wurde im April 2012 von Papst Benedikt XVI. in den Laienstand zurückversetzt.

Brief mit Interviewpassage an den Vatikan

Zurück zur Zivilklage. Auch diese wird dem Vatikan nicht verborgen bleiben. In einem Brief, der der „Presse“ vorliegt, wendet sich Roland H. nun auch an Papst Franziskus. Darin unterrichtet er das Kirchenoberhaupt von der ersten Tagsatzung (diese fand, wie berichtet, am Dienstag statt) und von einem Interview, das Abt Ambros im März 2011 der „Presse“ gab. Anlässlich der Missbrauchsfälle sagte der Abt: „Für uns gibt es keine Verjährung.“ Und: „Es gibt nichts zu beschönigen, und ich möchte mich bei allen Opfern aus tiefstem Herzen entschuldigen (...).“ Zu dem „Presse“-Interview teilt Roland H. dem Heiligen Vater noch etwas mit – etwas, das auch bereits dem Zivilgericht in Steyr bekannt ist. In der Klagebeantwortung seitens des vom Abt vertretenen Stifts heißt es nämlich: „Unabhängig davon, welcher konkrete Anspruch mit dieser Klage geltend gemacht wird, wird jedenfalls der Einwand der Verjährung erhoben.“ Ob der Papst dies als Widerspruch sieht, lässt sich derzeit allerdings noch nicht sagen. Die Klägerposition steht indes fest: „Das Wort eines Abtes kann man nicht als Schönwetterrede deuten, sondern muss es entsprechend der Würde des Amtes bewerten.“

Abt Ambros ließ die „Presse“ wissen, dass er zu dem Interview stehe. Die strittige Aussage „hat sich jedoch ausschließlich auf jene Ansprüche bezogen, die von den Opfern gegenüber der Klasnic-Kommission geltend gemacht wurden. Ich habe diese Zusage auch eingehalten und die von der Klasnic-Kommission geforderten Entschädigungszahlungen im Namen des Stiftes beglichen, ohne mich auf den Einwand der Verjährung zu berufen. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf eine Äußerung von Kardinal Schönborn verweisen, welcher stets an die Opfer von sexuellem Missbrauch in der Kirche appelliert, die kirchlichen Angebote zur Aufklärung und Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nach Kardinal Schönborn habe jedoch jeder Beklagte vor Gericht das gute Recht, ,sich zu verteidigen, einschließlich der Einrede auf Verjährung‘.“

Opfer war zehn Jahre alt, als alles begann

Wie es vor dem Zivilgericht weitergeht, hängt von der Frage der Verjährung ab. Ein Psychiater muss klären, ob für den Kläger – er war von 1977 bis 1981 im Konviktsgymnasium – eine 30-jährige Verjährungsfrist gilt oder nicht. Liegt bei H. Dissoziation (Auseinanderdriften von Wahrnehmung und Gedächtnis) vor, sei die Verjährung gehemmt, meint Anwalt Öhlböck. Dann würde „das vom Kläger über Jahre hinweg erlittene Leid“ (Klage), sexuelle und sadistische Demütigungen, geprüft werden müssen. Roland H. sagt, er sei erst zehn Jahre alt gewesen, als sein Martyrium begann. Dies habe „seine ganze Persönlichkeit gebrochen“.

Auf einen Blick

Zivilklage. Das Stift Kremsmünster wird von einem ehemaligen Schüler auf Schadenersatz geklagt. Gesamtstreitwert: 35.000 Euro. Der heute 45 Jahre alte Mann macht sowohl sexuelle Demütigungen als auch körperliche Misshandlungen, erlitten zwischen 1977 und 1981, geltend. Als Haupttäter bezeichnet er jenen 79 Jahre alten ehemaligen Internatsleiter, gegen den auch bereits eine strafgerichtliche Anklage (andere ehemalige Zöglinge betreffend) vorliegt. Zudem gibt der Kläger an, dass auch fünf andere Erzieher bzw. Lehrer sich schuldig gemacht hätten. Das Stift weist die Klage zurück.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.05.2013)

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