Bruder an Pädophilen vermittelt: Kärntnerin verurteilt

Bruder an Pädophilen vermittelt: Kärntnerin verurteilt (Symbolbild)
Bruder an Pädophilen vermittelt: Kärntnerin verurteilt (Symbolbild)(c) Clemens Fabry
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Eine 23-Jährige hat einem Ex-Arbeitskollegen den Kontakt zu ihrem damals 14 Jahre alten Bruder vermittelt. Ein halbes Jahr später missbrauchte dieser den Jugendlichen.

Eine 23 Jahre alte Kärntnerin ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen entgeltlicher Vermittlung von Sexualkontakten mit Minderjährigen zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die Frau gestand, im Februar 2012 einem ehemaligen Arbeitskollegen und mutmaßlichen Pädophilen den Kontakt zu ihrem damals 14 Jahre alten Bruder vermittelt zu haben. Sie habe gehofft, der 20-Jährige würde ihr Geld für die Miete leihen, so die Angeklagte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein Facebook-Chat war die Grundlage der Anklage. Darin hatte die 23-jährige junge Mutter beklagt, dass es ihr so schlecht gehe, weil sie dringend Geld brauche. Der ehemalige Arbeitskollege hatte direkt nach dem kleinen Bruder der Frau gefragt. Wenn diese einen Kontakt herstelle, mit dem Bruder rede, würde er ihr helfen. Er bot auch an, den Minderjährigen für sexuelle Handlungen zu bezahlen. Am Tag nach dem Chat sagte die Angeklagte zu ihrem Bruder, dass eine Freundschaftsanfrage von ihrem früheren Arbeitskollegen kommen werde. "Die kannst du annehmen", habe sie gesagt, wie sie vor Gericht zugab. Ein halbes Jahr später kam es dann tatsächlich zum Missbrauch. Dem Mann wird gesondert der Prozess gemacht.

"Sie denkt und handelt wie ein Kind"

Die junge Mutter wurde im Prozess von ihrer Sachwalterin vertreten. "Sie denkt und handelt wie ein Kind", sagte die Anwältin, um die Intelligenzminderung ihrer Mandantin zu verdeutlichen. Sie habe sich nie einen Vermögensvorteil verschaffen wollen. "Sie wollte sich die 230 Euro für die Miete nur ausleihen." Die Angeklagte versuchte zu erklären, warum sie dem Bruder empfahl, die Freundschaftsanfrage anzunehmen: "Ich dachte, das ist eine normale Freundschaftsanfrage." Richter Dietmar Wassertheurer ungläubig: "Mit Ihrem Wissen?" - "Ich habe nicht nachgedacht." Auch der Staatsanwalt bohrte nach: "Er wollte ganz klar einen sexuellen Kontakt. Wie konnten Sie glauben, dass es eine normale Freundschaftsanfrage sei?"

In der Urteilsbegründung sagte der Richter dann: "Dass es um geschlechtliche Handlungen ging, wussten Sie. Meiner Meinung nach wussten Sie genau, was Sie taten." Die Angeklagte habe Geld von dem Bekannten haben wollen. Eine Diversion oder eine außerordentliche Strafminderung sei für ihn ausgeschlossen, so der Anklagevertreter: "Der Bruder als Ware - das geht einfach nicht!"

(APA)

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