Justiz: Die vielen Eigentore der Beatrix Karl

Beatrix Karl
Beatrix Karl(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die 45-jährige Steirerin sollte nach Claudia Bandion-Ortner eigentlich Ruhe in das Justizressort bringen. Das misslang – auch aufgrund überstürzter Reformvorhaben.

Wien/Gr. Eigentlich hätte Beatrix Karl Ruhe in das Justizressort bringen sollen. Im April 2011 übernahm die Steirerin das kleine, höchst öffentlichkeitswirksame Haus im Rahmen eines Umbaus der ÖVP-Regierungsmannschaft nach dem Rücktritt Josef Prölls.

Einerseits sollte Karl Richter und Staatsanwälte, die ihre Vorgängerin Claudia Bandion-Ortner gegen sich aufgebracht hatte, mit der Politik versöhnen – und andererseits selbst aus der Schusslinie genommen werden, nachdem ihr als Wissenschaftsministerin das nötige politische Gespür zur Durchsetzung von Reformen gefehlt hatte.

Der Gedanke hinter dieser Besetzung war, dass mit der Arbeitsrechtsprofessorin von der Universität Graz nach den Korruptionsfällen der vergangenen Jahre wieder mehr Sachlichkeit Einzug halten sollte. Das misslang – einerseits aufgrund von Fehlern in ihrem Ressort, andererseits auch angesichts gescheiterter Gesetzgebungsprojekte Karls.

Diversion für Amtsmissbrauch

Nur drei Monate nach Karls Amtsantritt kam es zu einem ersten Zwischenfall, der die Justiz in einem schlechten Licht erscheinen ließ: Der russische Offizier Michail Golowatow, wegen einer möglichen Beteiligung an der „Blutnacht“ in Litauen 1991 per Europäischem Haftbefehl gesucht, war am Flughafen Wien festgenommen worden – auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde Golowatow aber schnell wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Unterlagen, die die litauische Seite übermittelt hatte, seien nicht präzise genug gewesen. Diplomatische Verstimmung mit Litauen war die Folge.

Im Vorjahr stand die heute 45-Jährige wegen zweier Gesetzesvorhaben unter Beschuss, beide musste sie zurückziehen: Zum einen plante sie, just während einiger der größten Korruptionsverfahren der Republik, eine Novelle der Strafprozessordnung, die die Diversion auch wegen Amtsmissbrauchs ermöglicht hätte – und im Extremfall den Weg frei gemacht hätte, korrupte Politiker ohne Urteil davonkommen zu lassen.

Mit einem anderen Reformentwurf wollte sie den Schutz von Akten geschützter Berufsgruppen wie Anwälte oder Journalisten aufweichen – auch das ohne Erfolg.

Gleichzeitig legte sich Karl mit Richtern und Landeshauptleuten an, als sie mehr Bezirksgerichte als ausgehandelt schließen wollte. Keine ruhige Amtszeit also – und das noch vor der Aufregung um die Zustände in der Jugendhaft.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.07.2013)

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