Polizeihubschrauber-"Taxi": Holländer müssen zahlen

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Polizeihubschrauber als "Taxi": Strafe für NiederländerGEPA pictures
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Zwei Niederländer ließen sich im Juni im Salzburger Tennengau mit einem Helikopter von einem Berggipfel holen. Das hat sie 2300 Euro gekostet.

Zwei Niederländer, die sich offenbar den Abstieg sparen und mit dem Polizeihubschrauber von einem Berggipfel im Salzburger Tennengau ins Tal fliegen haben lassen, müssen nun den Einsatz - 2300 Euro - bezahlen. "Wir haben eine Dienstleistung erbracht, und die war zu bezahlen. Die haben umgehend bezahlt. Es sollte kein Schaden für die Allgemeinheit entstehen", sagt der Tennengauer Bezirkshauptmann Helmut Fürst.

Der Mann (30) und die Frau (27) aus den Niederlanden waren heuer im Juni von Golling auf den Kleinen Göll (1753 Meter) gestiegen. Wegen des offenbar rutschigen und nassen Geländes konnten sie oder trauten sie sich aber nicht mehr vom Gipfel abzusteigen. Kurz nach 16 Uhr setzten die beiden deshalb einen Notruf ab. Der Polizeihubschrauber brachte sie ins Tal. Ein Alpinpolizist stieß im Gipfelbuch allerdings auf eine verdächtige Eintragung: "H. und M. aus Holland waren am Gipfel. Zurück 'gehen' wir mit dem Helikopter." Die Polizei erstattete deshalb Anzeige.

Bescheid als "Signal"

Bezirkshauptmann Fürst betont nun, dass es sich bei den 2300 Euro nicht um eine Strafe handelt. Generell sei dieser Bescheid als Signal zu verstehen, dass bei Hilfeleistungen die Schwelle nicht weiter nach unten gehen dürfe, denn jeder Einsatz sei auch ein Risiko für die Helfer. "Ich habe schon einige Rückmeldungen bekommen und sehe: Die Botschaft ist angekommen." Hilfe sollte nur dann gerufen werden, wenn es wirklich notwendig ist, sagt der Behörden-Chef.

Ein Fall wie jener der zwei Holländer kommt laut Fürst "extrem selten" vor, denn im Allgemeinen liege bei Hubschrauber-Bergungen eine medizinische Indikation vor, also eine Verletzung oder eine totale Erschöpfung. "Aber die haben angerufen und gesagt, sie trauen sich nicht mehr abzusteigen. Subjektiv mag das so sein, aber objektiv gesehen waren sie fit und entspannt." Der Eintrag im Gipfelbuch habe beim Erlass des Bescheids gar keine große Rolle gespielt. "Sie haben eine Stunde auf dem Gipfel gewartet, vielleicht haben sie das ja erst ins Buch geschrieben, als der Hubschrauber schon unterwegs war", so Fürst.

Kein Strafverfahren

Strafrechtlich haben die beiden Niederländer nichts mehr zu befürchten. "Bei uns ist zwar tatsächlich am 12. Juli eine Anzeige wegen Missbrauchs von Notzeichen eingegangen, das Verfahren wurde aber inzwischen eingestellt", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Marcus Neher. Es habe kein strafbarer Tatbestand festgestellt werden können.

(APA)

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