Organmandate in Wien: Ab sofort deutlich teurer

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Rotlichtsünder zahlen ab sofort 70 anstatt wie bisher 35 Euro für eine Übertretung. Auch Schnellfahrer müssen mehr zahlen.

Wien. Verkehrssünder müssen seit Allerheiligen in Wien mit zum Teil deutlich höheren Geldbußen rechnen. Der aktuelle Gebührenkatalog für Organstrafverfügungen sieht zum Beispiel vor, dass das Missachten einer roten Ampel ab sofort 70 anstatt wie bisher 35 Euro kostet. Die Strafe für das Nichtanlegen eines Sicherheitsgurtes wurde von 35 auf 50 Euro erhöht. Aber auch Schnellfahrer müssen mehr zahlen: Lag der Strafrahmen bisher zwischen 21 und 50 Euro, liegt er nunmehr zwischen 30 und 90 Euro.
Überschreitungen um weniger als 20 km/h kosten 30 Euro, zwischen 20 und 30 km/h 50 Euro. Für eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30 und bis zu 40 km/h müssen 90 Euro gezahlt werden.

Autofahrer sollten übrigens auch darauf achten, stets ihren Führerschein und den Zulassungsschein mitzuführen. Ist dies nicht der Fall, kostet die Fahrt ohne Zulassungsschein 20 Euro (bisher sieben Euro), die Fahrt ohne Führerschein schlägt mit 30 Euro (bisher 20 Euro) zu Buche.

Auch die „Preise“ für das Fahren gegen die Einbahn, das Überfahren von Sperrlinien sowie das Befahren von Sperrflächen haben sich verändert. Anstatt wie bisher 35 Euro zahlen Verkehrssünder, wenn sie vor Ort ertappt werden, 50 Euro.

Schwerpunkt Begegnungszone

Zudem wurden auch neue Delikte in den Katalog mit aufgenommen, sagt Polizeisprecher Thomas Keiblinger. Dazu gehört beispielsweise die Unterlassung der Bildung einer Rettungsgasse, das kostet in Wien nun 50 Euro. Für vorschriftswidriges Verhalten von Fahrzeuglenkern in Begegnungszonen sind nun 30 Euro zu zahlen, für das „mutwillige Behindern eines Fahrzeuglenkers in Begegnungszonen durch Fußgänger“ sind 20 Euro fällig. Verkehrsdelikte übrigens, die vor allem nach dem Umbau der Mariahilfer Straße verstärkt für Unmut gesorgt haben. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.11.2013)

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