Sperrstunde in Graz: Entscheidung über Aufhebung steht an

Österreich, Steiermark, Graz, Uhrturm
Österreich, Steiermark, Graz, Uhrturm(c) Erwin Wodicka - wodicka@aon.at
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Die Behörde entscheidet über die umstrittene Sperrstunde im Uni-Viertel.

Graz. Für so manchen Gastronomen ist sie ein politischer Willkürakt, für die Stadt Graz eine notwendige Sicherheits- und Lärmschutzmaßnahme: die umstrittene Sperrstundenregelung, von der fünf Lokale im Grazer Uni-Viertel – darunter Kultus und Three Monkeys – betroffen sind. Seit nämlich in den (wenigen) Clubs der Stadt, in denen man bis in die Morgenstunden durchfeiern konnte, die Sperrstunde auf zwei Uhr früh vorverlegt wurde, klagen die Wirte über Umsatzeinbußen.

Demnächst aber dürften wichtige Entscheidungen fallen, ob die umstrittene Sperrstunde erhalten bleibt oder wieder aufgehoben wird. Die Polizei hat über mehrere Monate beobachtet, ob die Delikte vor und in den Lokalen – Diebstähle, Vandalismus und Körperverletzungen – seit Einführung der Sperrstunde 2012 zurückgegangen sind. Die Zahlen werden demnächst ausgewertet, heißt es aus dem Büro der zuständigen Stadträtin, Elke Kahr (KPÖ). „In den nächsten Wochen“ werde die Bau- und Anlagenbehörde – für jedes Lokal einzeln – entscheiden, ob die vorverlegte Sperrstunde bleibt oder aufgehoben wird.

Auf Letzteres hoffen naturgemäß die Lokale. Zwei – Three Monkeys und das benachbarte Kottulinsky – haben die Sperrstunde mit dem sogenannten „My Club“-System umschifft. Seit Mai 2013 müssen sich alle Besucher vorab online anmelden und erhalten über einen QR-Code auf ihrem Handy Zugang zu den Lokalen. Dadurch handle es sich um „geschlossene Gesellschaften in einem nicht öffentlichen Raum“, für die die Sperrstunde nicht gelte. Ein rechtlich umstrittenes Konstrukt, mit dem aber weiter bis sieben Uhr früh gefeiert wird. Wirklich genutzt hat es dem Three Monkeys nicht: Inhaber Michael Schachner muss das Lokal schließen und führt Gespräche mit einem Interessenten. Von seinen 25 Mitarbeitern musste er 14 entlassen. (mpm)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.01.2014)

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