Bewerbung: Richterin soll Konkurrenten ausspioniert haben

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Justitia(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die 49-Jährige soll im internen EDV-System der Justiz belastendes Material für eine Beschwerde an die Gleichbehandlungskommission gesammelt haben. Der Prozess gegen sie wurde vertagt.

Der Vorwurf des Amtsmissbrauchs hat eine Richterin eines NÖ Bezirksgerichts selbst vor Gericht gebracht. Der Anklage zufolge nahm die Frau, die in einem Bewerbungsverfahren einem Konkurrenten unterlegen war, unberechtigt Abfragen aus dem internen EDV-System der Justiz vor, um für ihre Beschwerde an die Gleichbehandlungskommission Material gegen ihren Mitbewerber zu sammeln. Die Verhandlung wurde vertagt.

Die Angeklagte gab am Donnerstag vor einem Schöffensenat am Landesgericht Korneuburg zu, sich ein Protokoll über eine Zeugenaussage ihres Kontrahenten in einer Zivilrechtssache ausgedruckt zu haben. Sie zeigte sich jedoch überzeugt davon, damit keinen strafrelevanten Tatbestand erfüllt zu haben. Die 49-Jährige ortete in ihrem Vorgehen keine Datenschutzverletzung, da es sich um eine öffentliche Verhandlung gehandelt habe.

Anders sah das Staatsanwältin Daniela Temsch. Die Beschuldigte habe widerrechtlich in den Akt geschaut und damit ihre Befugnis missbraucht mit dem Vorsatz, Belastendes gegen ihren "Kontrahenten" zu finden. 2011 war sie ihrem - jüngeren - Kollegen bei der Ernennung zum Bezirksgerichtsvorsteher unterlegen. In der Folge beschwerte sie sich bei der Gleichbehandlungskommission, wo sie auch das ausgedruckte Protokoll vorlegte. Ihren Verdacht, dass der Richter an einer Steuerhinterziehung bei einem Autokauf seiner Frau beteiligt gewesen sein könnte, zeigte die Frau allerdings erst 2013 an - als bereits gegen sie ermittelt wurde.

"Gott und die Welt" wussten davon

Den Hinweis auf das Zivilverfahren habe sie von ihrem Lebensgefährten - heute zugleich ihr Verteidiger - bekommen. "Gott und die Welt" habe damals über den Fall bzw. etwaige Manipulationen des Kaufvertrages geredet, meinte die Angeklagte. Sie sei der Meinung, dass in einem Bewerbungsverfahren alles auf dem Tisch liegen müsse. Richterin Anna Wiesflecker hielt dazu fest, dass es sich um ein rein privates Interesse gehandelt habe.

Der als Zeuge befragte Rechtsanwalt gab an, damals "vielleicht zehn Minuten" von der Verhandlung gehört zu haben. An die Zeugenaussage des Richters könne er sich nicht erinnern, aber im Kollegenkreis habe man dann ausführlich über den Fall geplaudert. "Das heißt, Sie konnten Ihrer Lebensgefährtin nur Vermutungen weitergeben", meinte Wiesflecker.

Der nunmehrige Bezirksgerichtsvorsteher gab im Zeugenstand an, nach der Anzeige gegen ihn im Jahr 2013 einvernommen worden zu sein. Es habe aber kein Strafverfahren gegeben.

Weitere Akten sollen nun beigeschafft werden. Die Verhandlung wurde daher auf den 26. März vertagt.

(APA)

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