Strafe im Fall Kührer: 20 Jahre statt lebenslang

MORDPROZESS IM FALL KUeHRER AM LANDESGERICHT KORNEUBURG
MORDPROZESS IM FALL KUeHRER AM LANDESGERICHT KORNEUBURG(c) APA/HELMUT FOHRINGER
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Das OLG Wien hat die Strafe für den Verurteilten herabgesetzt. Er hofft jetzt auf Wiederaufnahme.

Korneuburg/Wien. Der Wiener Michael Kollitsch, der im September wegen Mordes an der Schülerin Julia Kührer rechtskräftig verurteilt wurde, muss nun doch nicht lebenslang im Gefängnis bleiben. Er hat gegen das dementsprechende Urteil berufen; das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat nun entschieden – und seine Strafe auf 20Jahre Haft heruntergesetzt.

Das OLG sei im Wesentlichen der Argumentation gefolgt, „dass die vom Erstgericht vorgenommene Gewichtung der Strafzumessungsgründe falsch war“, sagte dazu Kollitschs Verteidiger, Farid Rifaat. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sei dem Angeklagten „sehr wohl der Milderungsgrund des bisher ordentlichen Wohlverhaltens zuzubilligen“. Das Landesgericht Korneuburg hatte seinem Mandanten „sexualisiertes Verhalten gegenüber Frauen und mangelnde Empathie und Respekt an Mitmenschen“ vorgeworfen. Das OLG habe diese Frage anders beurteilt.

Julia Kührer verschwand im Juni 2006 aus Pulkau im Weinviertel, fünf Jahre später wurden ihre Überreste verbrannt und in eine blaue Decke gewickelt im Erdkeller Kollitschs im niederösterreichischen Dietmannsdorf gefunden. Auf der Decke wurden DNA-Spuren des früheren Videothekenbesitzers gefunden, der Kührer aus seinem Geschäft kannte.

Detektive sollen ermitteln

Formell ist das Verfahren gegen den 51-jährigen Wiener nun abgeschlossen. Unabhängig davon würden die Bemühungen um eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens „auf Hochtouren“ laufen, sagt Rechtsanwalt Rifaat. Er hat bereits vor gut einem Monat bekannt gegeben, dass er Detektive engagiert habe. Zwei Detektivinstitute sollten „die Ermittlungen durchführen, die seinerzeit unterblieben sind“, sagte Rifaat damals zum ORF Niederösterreich. Im Verfahren habe es „aufklärungsbedürftige Fragen“ gegeben, die nicht angesprochen worden seien. Die Anklage gegen Kollitsch hatte sich auf Indizien und Gutachten gestützt. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.03.2014)

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