Vergewaltigung in Jugendhaft: 17-Jähriger verurteilt

Archivbild: Die Justizanstalt Josefstadt
Archivbild: Die Justizanstalt Josefstadt(c) Clemens Fabry / Die Presse
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Jener 17-Jährige, der mit seinen Gewalttaten hinter Gittern eine Debatte um die Jugendhaft auslöste, wurde zu 15 Monaten Haft verurteilt.

Es war eines der großen Reizthemen im vergangenen Sommer, ein Thema, das die damalige ÖVP-Justizministerin, Beatrix Karl, in schwere Turbulenzen gebracht hatte: Österreichweit wurde über die prekären Haftbedingungen in den Jugendabteilungen der Gefängnisse debattiert. Auslöser war die Vergewaltigung eines 14-jährigen U-Häftlings durch einen damals 16-jährigen Mitgefangenen innerhalb des Jugendtrakts der Justizanstalt Wien-Josefstadt. Am Dienstag wurde der Täter verurteilt. Auch zwei weitere ehemalige Mitgefangene erhielten Strafen.

Der Haupttäter erhielt wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und Nötigung 15 Monate Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Er hatte den 14-Jährigen am 6. Mai 2013 schwer misshandelt und ihn mit einem Besenstiel sexuell missbraucht. Der mittlerweile 17 Jahre alte Täter - er wurde im Oktober 1996 geboren - sitzt derzeit in der Justizanstalt Gerasdorf in Niederösterreich eine dreijährige Haftstrafe wegen Raubes ab.

„Sie sind sicher kein Sexualtäter", meinte Richter Norbert Gerstberger in der Urteilsbegründung. Er bezeichnete den Missbrauch mit dem Besenstiel als „klassisches Demütigungsverhalten von Jugendlichen im Zuge der Haftbedingungen". Vier junge Insassen hatten sich damals einen Haftraum teilen müssen. „Fast noch grauslicher" fand der Richter, dass der 14-Jährige zuvor vom Fußboden Speisereste aus dem Mistkübel aufessen musste, auf die der Hauptangeklagte gespuckt hatte. Allerdings hielt das Gericht dem gebürtigen Südamerikaner zugute, dieser habe nun „das Gefühl gegeben, sich mit der Tat auseinanderzusetzen". Der 17-Jährige absolviert in Gerasdorf eine Schlosserlehre und soll dort ein ruhiger, unproblematischer Häftling geworden sein.

Jeweils vier Monate bedingte Haft

Ebenfalls verurteilt wurden nun auch jene beiden früheren Mitgefangenen, die die Angriffe auf den 14-Jährigen miterlebten, aber nicht eingriffen und auch nicht den Alarmknopf betätigten. Hinsichtlich der Strafbemessung war bei den beiden Jugendlichen auf deren Vorstrafen, jeweils wegen Raubes, Bedacht zu nehmen. Die beiden haben nämlich bereits Freiheitsstrafen von 24 und 21 Monaten erhalten. Sie sind mittlerweile wieder auf freiem Fuß. Nun bekamen sie wegen Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung je vier Monate Zusatzstrafe auf Bewährung.

Dem vergewaltigten Burschen wurden vom Gericht 700 Euro zugesprochen. Er selbst war wegen versuchten bewaffneten Straßenraubes in U-Haft gewandert. Sein Prozess steht noch aus.

Indessen gilt seit Mitte 2013, dass nur noch zwei Personen (und nicht drei, vier oder noch mehr) in der Jugendhaft in einer Zelle angehalten werden dürfen.

(APA/m. s.)

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