Bund muss Kosten für Bahnkreuzungen ersetzen

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Bund muss Kosten für Bahnkreuzungen ersetzenImago
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Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass der Bund gegen den
Konsultationsmechanismus verstoßen hat.

Der Bund muss für die Kosten der technischen Aufrüstung von 3800 Eisenbahnkreuzungen aufkommen. Das gab der Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), Gerhart Holzinger, am Mittwoch in einer Pressekonferenz bekannt. Der VfGH kam zu der Erkenntnis, dass der Bund bei der sogenannten Eisenbahnkreuzungsverordnung die Hälfte der Kosten den Gemeinden auferlegt hatte, ohne diese vorher zu konsultieren.

Damit habe der Bund gegen den in der Verfassung vorgesehenen Konsultationsmechanismus verstoßen, so Holzinger. "Es wäre erfreulich gewesen, hätte die Infrastrukturministerin (Anm.: Doris Bures, SPÖ) früher das Gespräch mit den Gemeinden gesucht. Immerhin geht es hier um Kosten, die einige Gemeinden in den Ruin getrieben hätten", so Gemeindebund-Präsident Mödlhammer.

Kosten "umgehängt"

Der Gemeindebund hatte vor dem Erlass der Verordnung versucht, über die Kostenübernahme zu verhandeln. Als der Bund dem nicht nachkam, strengte die Interessensvertretung aller österreichischen Gemeinden zum ersten Mal in ihrer Geschichte ein Verfahren beim Verfassungsgerichtshof an.

Die Ausgaben für die technische Aufrüstung aller unbeschrankten Bahnübergänge in Österreich werden derzeit auf 250 Millionen Euro geschätzt. 50 Millionen seien bereits aus den Töpfen von 90 Gemeinden geflossen.

Die Entscheidung des VfGH macht die Eisenbahnkreuzungsverordnung jedoch nicht gesetzwidrig. Kern der Verordnung sind strengere Kriterien für die technische Absicherung jedes einzelnen Bahnübergangs. 2013 gab es laut den Angaben des Verkehrsministeriums 17 Tote und 73 Verletzte bei Unfällen auf Eisenbahnkreuzungen.

(APA/sh.)

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