Fußfessel: Verwaltungsgerichtshof redet nicht mehr mit

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Nun entscheidet neuer Wiener „Fußfessel-Senat“. Dieser Senat schlüpft in die Rolle des VwGH.

Wien. Der Fall jenes Salzburgers, der eine Jugendliche fünfmal vergewaltigt hatte, dafür aber nur vier Monate Hausarrest (überwacht mit elektronischer Fußfessel) bekam, rückte die „Vollzugskammern“ an den Oberlandesgerichten (OLG) in den Fokus. Eine solche Kammer gewährte dem Mann nämlich die Fußfessel. Und der – damals vom Justizministerium eingeschaltete – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat diese Entscheidung nicht gekippt, sondern untermauert. Dieser Instanzenzug ist mittlerweile nicht mehr möglich.

OLG-Senat als Mini-VwGH

Mit der seit Jahresbeginn geltenden Reform der Verwaltungsgerichte wanderte die Fußfessel-Kompetenz ganz in die Hände der Justiz. Dabei wurde eine neue Struktur geschaffen: Die Vollzugskammern wurden abgeschafft. An ihrer Stelle fungieren die Landesgerichte Wien, Linz, Graz und Innsbruck.

In letzter Instanz entscheidet bundesweit ein neuer OLG-Senat (zwei Berufsrichter, ein fachkundiger Laie). Dieser Senat schlüpft also in die Rolle des VwGH. Die Neuregelung betrifft nicht nur die Fußfessel. Alle Entscheidungen eines Gefängnisleiters, etwa auch Beschlüsse über Haftausgänge, werden nun mittels der neuen Instanzen geprüft. (m.s.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.04.2014)

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