In Haft vergewaltigt: Raubprozess gegen 15-Jährigen

Der Jugendliche, der im Vorjahr in Wien in Untersuchungshaft vergewaltigt wurde, stand am Montag wegen Raubes vor Gericht. Die Verhandlung wurde vertagt.

Der Prozess wegen Raubes gegen jenen Burschen, der mit 14 Jahren im Gefängnis vergewaltigt wurde, ist am Montag auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Gutachterin Gabriele Wörgötter soll nun überprüfen, ob der mittlerweile 15-Jährige überhaupt verhandlungsfähig ist.

Dem Burschen, der mit seiner Mutter vor Gericht erschien, ging es laut seiner Anwältin Sonja Scheed in der Verhandlung immer schlechter. Daraufhin wurde von Richterin Daniela Zwangsleitner die Verhandlung zur Einholung des Gutachtens vertagt.

Die Kinder- und Jugendpsychiaterin Wörgötter, die der Verhandlung beiwohnte, hat den Burschen schon einmal in Augenschein genommen, nachdem von der Jugendgerichtshilfe eine verminderte Reife des Beschuldigten festgestellt wurde. Aufgrund ihres Gutachtens wurde der damals 14-Jährige enthaftet. Trotz der Einschätzung Wörgötters hielt die Staatsanwaltschaft an der Anklage wegen versuchten Raubes fest.

In U-Haft vergewaltigt

Der Fall des Jugendlichen hatte eine heftige Diskussion rund um den Jugendstrafvollzug ausgelöst. Der Bursche war Ende April 2013 mit zwei Komplizen nach einem versuchten Raub festgenommen und in der Haft von einem älteren Jugendlichen vergewaltigt worden. Der damals 14-Jährige soll mit zwei älteren Jugendlichen und einem noch strafunmündigen Burschen auf offener Straße versucht haben, einem älteren Mann das Mobiltelefon abzunehmen. Die drei strafmündigen Burschen - die Altersgrenze ist ab Vollendung des 14. Lebensjahres gegeben - wanderten daraufhin in U-Haft. Nur ein paar Tage später wurde der 14-Jährige dort missbraucht.

Am Prozess gegen seine Komplizen konnte der mittlerweile 15-jährige Bursche aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen. Seine Peiniger wurden Anfang April wegen Misshandlung und Vergewaltigung schuldig gesprochen.

Damalige Ministerin Karl: Strafvollzug "kein Paradies"

Der Fall hat der damaligen Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) herbe Kritik eingetragen. Sie richtete dem 14-Jährigen in einer ersten Reaktion auf die erlittene Misshandlung aus, der Strafvollzug wäre "kein Paradies" und schloss eine Entschädigungsmöglichkeit für den Burschen aus. Erst Tage später ruderte Karl zurück und setzte eine Task Force ein, die Verbesserungen im Jugendstrafvollzug in die Wege leitete.

(APA)

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