Platter bleibt hart: „Weichen Gesetz nicht auf“

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Fremdenrecht. Innenminister Platter bestärkt nach EU-Vorstoß und Treffen mit „Ehe ohne Grenzen“ harten Kurs in der Asylpolitik.

WIEN. „Ich kann nichts und ich werde nichts zusagen. Das Gesetz gilt.“ – So zitiert Angela Magenheimer, Sprecherin der Initiative „Ehe ohne Grenzen“, Innenminister Günther Platter (VP). Er hat am Mittwoch Abend Vertreter der Organisation, die sich für bi-nationale Ehen einsetzt, zu einer 20-minütigen Unterredung ins Ministerbüro empfangen. Magenheimer berichtet weiter, Platter habe zudem erklärt, dass die bevorstehende Evaluierung des Fremden- und Asylrechts „keinen Änderungsbedarf“ ergeben werde.

Eine solche Überprüfung ist in der Koalitionsvereinbarung zwischen SP und VP vereinbart und zuletzt von SP-Politikern vehement eingefordert worden. Einen Termin für den Start dieser Evaluierung gibt es noch nicht.

Das seit Anfang 2006 geltende verschärfte Fremdenrecht macht es für Bürger von Ländern, die nicht Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sind, nötig, dass sie von ihrem Heimatland aus um die Aufenthaltsbewilligung in Österreich ansuchen. Fazit ist die Trennung von ihrem österreichischen Partner – selbst dann, wenn die Ehe seit längerer Zeit besteht und das betreffende Paar gemeinsame Kinder hat. Gegen diese rechtliche Vorgabe läuft „Ehe ohne Grenzen“ Sturm und demonstriert seit eineinhalb Jahren mittwochs vor dem Innenministerium.

57 Fälle bekannt

Platter schloss in dem ersten Treffen eines Innenministers mit dieser Organisation aus, dass es eine Änderung der betreffenden Paragrafen geben werde. Seitens des Ministeriums hieß es nach dem Gespräch lediglich, dass die Organisation dem Innenressort 57 Fälle vorgelegt habe; in einigen Fälle habe im Rahmen der bestehenden Gesetze weitergeholfen werden können.

In der Praxis werden derartige Fälle von den Ländern geprüft und ans Innenministerium weitergeleitet – meist mit der Bitte, aus humanitären Gründen den Aufenthalt zu genehmigen. „Ehe ohne Grenzen“ will jedoch mehr als „ein Recht auf Gnade, sondern die Änderung der Gesetzespassagen“. Rückenwind bekommt die Initiative seit Mittwoch auch von EU-Innenkommissar Franco Frattini, der für ein Bleiberecht für alle Migranten eintritt, die länger als fünf Jahre legal in der EU leben.

Platter kommentierte das Treffen nicht, seine Sprecherin erklärte am Donnerstag, dass das Innenministerium einen „sehr klaren Standpunkt habe“ und nicht daran denke, „das Gesetz aufzuweichen“. Man bleibe in der Asylpolitik hart. Und: Es habe wohl niemand die Erwartungshaltung gehabt, „dass sich die Standpunkte grundsätzlich ändern“.

Magenheimer argumentiert, dass die österreichische Praxis gegen die Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoße. Diese schreibt unter anderem das Recht auf Ehe und Familie fest.

Jüngster Fall, dessen sich „Ehe ohne Grenzen“ angenommen hatte, war der eines Nigerianers, der am Standesamt Favoriten in Wien eine deutsche Staatsbürgerin heiraten wollte. Die Frau ist im dritten Monat schwanger. Während der Heiratszeremonie wurde er jedoch von zwei Polizisten festgenommen und in ein Gefängnis für Schubhäftlinge gebracht („Die Presse“ berichtete). Nach einigen Tagen wurde er freigelassen: Der Verwaltungsgerichtshof hatte der Beschwerde gegen den Abschiebebescheid aufschiebende Wirkung zugesprochen.

Ab 2008 wird für derartige Berufungen ein anderes Gericht zuständig sein – nicht, wie von der Regierung ursprünglich geplant, ein „Asylgerichtshof“, sondern (wie die „Presse“ berichtete) das „Verwaltungsgericht des Bundes“.

EHE OHNE GRENZEN

Nach regelmäßigen Demonstrationen vor dem Ministerium hat Innenminister Platter (VP) eine Delegation von „Ehe ohne Grenzen“ erstmals empfangen. Das Gespräch brachte jedoch keine Annäherung der Standpunkte. Das Fremdenrecht werde nicht geändert.

Die Initiative möchte Barrierenfür Ehen zwischen Österreichern und Nicht-EWR-Bürgern abbauen. So soll etwa die Bestimmung wegfallen, dass um Aufenthalt im Ausland angesucht werden oder ein erforderliches Mindesteinkommen von 1091 € im Monat nachgewiesen werden muss.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.06.2007)

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