Familie Herberstein will gegen Anklage berufen

(c) APA (Barbara Gindl)
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Drei Anklagepunkte, ein Kronzeuge und ein Nasenbär.

Graz. Heute, Donnerstag, werden aller Voraussicht nach die Anklagen in der Causa Herberstein beim Grazer Anwalt der Familie, Peter Bartl, eintreffen. Es geht um schweren Betrug, Steuerhinterziehung und grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen beim Betrieb des Tier- und Schlossparks am oststeirischen Anwesen der Herbersteins. Bartl hat bereits vorab klar gemacht, dass er die gegen Andrea Herberstein erhobenen Vorwürfe „mit Ausnahme einzelner Steuerdelikte mit Entschiedenheit“ zurückweisen und auch die Klage gegen Andreas Sohn Max jedenfalls beeinspruchen werde.

Vor allem verwehrt sich Bartl gegen den Vorwurf, es seien Rechnungen nachträglich umgeschrieben worden, um Fördergeber zu täuschen. Dreizehn Kassabelege sollen es insgesamt sein. Darunter auch ein kurioser Fall aus dem Jahr 1999, bei dem ein Weißrüsselnasenbär namens Aron eine Hauptrolle spielt. Das Tier wurde Ende des Jahres innerhalb des Parkareals umgesiedelt, da sein altes Gehege Teil eines neuen Schlossgartens werden sollte. Für diese Umbauarbeiten wurden 19.000 Euro in Rechnung gestellt. Später wurde der Beleg auf „Schotterwege“ umgeschrieben. Bei einem Drittel der beanstandeten Rechnungen soll es Veränderungen ähnlichen Inhalts – von Gehege- auf Wegearbeiten – gegeben haben. Für sämtliche Rechnungen wurden aber jene Leistungen erbracht, die in den Förderzusagen des Landes angeführt sind, betont Bartl. Aron übersiedelte tatsächlich in sein neues Gehege.

Prozessbeginn erst Ende 2007

Übrig bleiben laut Anwalt daher nur zwei Rechnungen, die von einem privaten Leistungsinhalt auf einen betrieblichen umgeschrieben wurden. Dabei geht es laut Gerichtsgutachten um 9926 Euro Fördersumme. „Angesichts privater Investitionen von zwei Millionen Euro erscheint eine vorsätzliche Umschreibung, um 9926 Euro zu lukrieren, einigermaßen unangemessen und unverhältnismäßig“, wehrt sich Bartl.

Auch in Sachen Steuerhinterziehung – es geht um verdächtigte 720.000 Euro – geht die Familie in die Gegenoffensive. Einerseits seien mehr als 500.000 Euro Steuer nachgezahlt worden, andererseits sei die Selbstanzeige rechtzeitig erfolgt.

Ein weiterer Streitpunkt ist die Frage, ob es sich bei den 1999 von der Landesregierung zugesagten, aber erst 2002 ausbezahlten Geldern um eine investitionsabhängige Förderung handelte. Die Herbersteins sagen ja, weil sämtliche in einem Masterplan festgehaltenen Maßnahmen umgesetzt wurden.

Interessant wird die Rolle des dritten Angeklagten, des ehemaligen Gutsverwalters des Schlosses, Heinz Boxan. Er brachte die Causa durch eine Selbstanzeige ins Rollen. Jetzt steht er selbst wegen Steuerhinterziehung vor dem Richter, ist aber gleichzeitig auch wichtiger Zeuge der Anklage gegen die Herbersteins. Prozessbeginn dürfte nicht vor Jahresende sein.

DIE VORWÜRFE

Bei der Causa Herberstein geht es um Fördergelder des Landes, angeblich umgeschriebene Rechnungen und angeblich an der Steuer vorbei gebuchte Einnahmen. Im Visier der Justiz sind Schlossherrin Andrea Herberstein (Bild), ihr Sohn Max, der als Geschäftsführer die Herberstein OEG firmiert, und der frühere Gutsverwalter Heinz Boxan. [APA]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.08.2007)

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