"Big Brother": Gemeindebau-Videoüberwachung fix

(c) APA (Hans Klaus Techt)
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Die Datenschutz-Kommission gibt grünes Licht für Überwachung: Sieben Gemeindebauten werden per Video überwacht. In Stiegenhäusern und vor Wohnungs-Eingängen untersagt die DSK Kameras ausdrücklich.

Wien. In sieben Wiener Gemeindebauten werden ab 1. April Müllräume, Garagen und Aufzüge von Videokameras überwacht und deren Daten 48 Stunden lang gespeichert. Die Datenschutzkommission (DSK) im Bundeskanzleramt hat dem Antrag von „Wiener Wohnen“ (das die 220.000 Gemeindewohnungen der Stadt verwaltet) stattgegeben – wenn auch in weniger Wohnanlagen als ursprünglich beantragt und mit Einschränkungen.

So dürfen Videokameras nicht, wie von „Wiener Wohnen“ im Antrag gewünscht, in Stiegenhäusern sowie Wohnungseingängen angebracht werden. „Das wäre ein Eingriff in die Privatsphäre der Bewohner. Damit könnte man etwa erfassen, wann und wie oft jemand das Haus verlässt“, sagt Gregor König, stellvertretender Leiter der DSK-Geschäftsstelle. Eine Überwachung der Eingänge „wäre auch dem Zweck der Videoüberwachung nicht dienlich“. Sprich: Unnötig, da Wiener Wohnen die Videoüberwachung beantragt hat, um Vandalismus in und vor Müllräumen und Garagen durch die abschreckende Wirkung von Videokameras unter Kontrolle zu bringen.

Videoüberwacht werden in Zukunft der Gemeindebau in der Lechnerstraße 2-4 (3. Bezirk), jener am Rosa-Jochmann-Ring 3 sowie zwei Wohnanlagen Am Hofgartl (alle 11. Bezirk). In Rudolfsheim-Fünfhaus wurde die Überwachung im Gemeindebau Weiglgasse 8-10 genehmigt, im 22.Bezirk dürfen Kameras in den Bauten in der Markgraf-Gerold-Gase 18 und Am Rennbahnweg 27 angebracht werden.

Bis Ende 2009 genehmigt

In diesen Gemeindebauten konnte Wiener Wohnen seit 2006 vermehrt Einbrüche, Diebstähle und Vandalismus dokumentieren. Ob die Videoüberwachung tatsächlich eine abschreckende Wirkung hat, muss „Wiener Wohnen“ nachweisen. Sonst, heißt es aus der DSK, werde der Antrag nicht weiter verlängert.

Vorerst hat die DSK die Installierung von Kameras bis Ende 2009 genehmigt. Bis dahin muss Wiener Wohnen auflisten, wie viele Vandalismus-Fälle in Wohnanlagen mit Videoüberwachung vorkommen – und wie viele in solchen, die nicht videoüberwacht werden. „Es muss nachgewiesen werden, dass die Videoüberwachung tatsächlich ein zweckmäßiges Mittel zur Vermeidung von Vandalismus ist“, sagt König.

Die Bilder, die von den Kameras aufgezeichnet werden, müssen nach spätestens 72 Stunden wieder gelöscht werden. Es sei denn, so König, es habe einen Vorfall gegeben. Dann dürfen die Daten länger gespeichert und an die Polizei weitergegeben werden.

Der zuständige Wohnbau-Stadtrat Michael Ludwig (SP) zeigt sich über das grüne Licht „sehr erfreut“. Dieser sei „ein klares Signal, gleichzeitig wird die Privatsphäre der Bewohner bewahrt“, sagt Sprecher Hanno Csisinko.

Im ursprünglichen Antrag war von rund 15 Gemeindebauten die Rede gewesen. Die DSK forderte mehr Unterlagen, die Vandalismus belegen. Schließlich wurden nur acht Wohnanlagen eingereicht – für sieben gab es nun grünes Licht. Was mit dem achten Antrag passiert ist, ist unklar. Er wurde weder abgelehnt noch gab es einen positiven Bescheid: Er könnte schlicht verloren gegangen sein.

Während die Wiener VP die Entscheidung begrüßt, üben die Grünen Kritik: Videoüberwachung könne die Probleme im Gemeindebau nicht lösen.

AUF EINEN BLICK

Sieben Wiener Gemeindebauten werden ab 1. April per Videokamera überwacht – die Datenschutzkommission (DSK) gab dazu grünes Licht.

Es sind dies der Gemeindebau Lechnerstr. 2-4 (3. Bezirk), am Rosa-Jochmann-Ring 3, Am Hofgartl 3-7 und 8-10 (11. Bezirk), Weiglg. 8 (15. Bezirk) sowie die Anlange Markgraf-Gerold-Gasse 18 und Rennbahnweg 27 (beide 22. Bezirk).

Überwacht werden dürfen Müllräume, Garagen und Aufzüge. Videokameras in Stiegenhäusern und vor Wohnungseingängen untersagt die DSK ausdrücklich.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.02.2008)

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