Also sprach Mohammed?

Ob der Islam den Schleier befiehlt, ist strittig.

Wien(som). Gibt es im Islam ein Verhüllungsgebot? Ist Tragen des Schleiers (arab. hijab) Pflicht? In Sure 33, Vers 59 des Koran steht, dass Frauen „ihr Übergewand über ihr Antlitz ziehen sollen, wenn sie ausgehen, damit man sie als ehrbare Frauen erkenne und sie nicht belästige“.

Ob dieser Satz als zwingende Vorschrift, als Ratschlag oder gar als veraltetes Zeitdokument interpretiert werden soll, darüber gehen die Meinungen von Theologen und Wissenschaftlern auseinander. Faktum ist: Der Koran ist bei dem Thema weibliche Verhüllung, wie auch in anderen Dingen, nicht eindeutig. Ein zweiter Streitpunkt ist die Auslegung des Schleier-Gebots: Ob das „Übergewand“ nur den Kopf oder gar den ganzen Körper zu bedecken habe, wird – je nach landesüblicher Tradition und religiöser Ausrichtung – unterschiedlich interpretiert. Das Spektrum reicht vom bunten Ganzkörper-Überwurf mit engmaschig vergittertem Sichtfenster – bekannt als afghanische Burka – bis zum iranischen Tschador (persisch für Zelt) oder dem türkischen carsaf (türkisch für Bettlaken). Beide Kleidungsstücke sehen fast gleich aus: Es sind Umhänge aus schwarzem Stoff mit Sehschlitz. In der Türkei ist der schwarze Überwurf nicht weit verbreitet: Der Großteil der verhüllten Frauen trägt nur ein Kopftuch.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.03.2008)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.