Acht Jahre Haft für Sextäter

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Er malte die Wohnung einer 47-Jährigen aus, dann kam er wieder und vergewaltigte seine Auftraggeberin.

Wien. Weil er – laut Anklage – eine 47-jährige Frau in deren Wohnung mit einer Gaspistole bedroht und anschließend vergewaltigt hatte, stand ein 31-Jähriger am Donnerstag in Wien vor Gericht. Das (noch nicht rechtskräftige) Urteil fiel streng aus: Der Mann bekam acht Jahre Haft. Er hatte bis zuletzt versucht, seine Tat als freiwilliges, vorher abgesprochenes „Rollenspiel“ darzustellen.

Im September 2013 hatte der offiziell arbeitslose, aber regelmäßig als Pfuscher tätige Mann damit begonnen, die Wohnung der Frau auszumalen. Zu Halloween, am 31.Oktober, läutete er abends an der Tür der Pharmareferentin in Wien Hietzing. Laut Anklage erkundigte er sich zum Schein, ob die Wände schon trocken seien. In der Wohnung soll er dann eine Gaspistole gezückt und die Frau gefesselt und geknebelt haben. Anschließend kam es zu den sexuellen Angriffen. Danach soll der Mann die 47-Jährige gezwungen haben, ihn zwei Mal zu einem nahe gelegenen Bankomaten zu begleiten, wobei sie mit ihrer Bankomatkarte insgesamt 3260 Euro beheben musste, die sich der Täter aneignete.

Der Angeklagte hatte die Anschuldigungen schon am ersten Prozesstag Anfang April von sich gewiesen. „Sie hat gesagt, sie hat Vergewaltigungsfantasien, hat sich aber noch nicht mit jemandem drübergetraut.“ Bei einem vorangegangenen Besuch in der Wohnung der Frau am 26. Oktober des Vorjahres, bei dem es schon zu ersten freiwilligen sexuellen Handlungen gekommen sei, habe sie ihn gefragt, „ob ich mich dazu bereit erklären würde“.

Am Tag nach dem Vorfall war die Frau Zeugen zufolge allerdings in einem Ausnahmezustand. „Sie war ein Häufchen Elend, hat gezittert und kaum etwas sagen können“, sagte die beste Freundin vor Gericht aus. Der Hausarzt der 47-Jährigen gab an: „Ihr Zustand war völlig katastrophal, sie war in einem absoluten Ausnahmezustand.“ Das Gericht glaubte nun den Zeugen – und nicht dem Angeklagten. (APA/m. s.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.05.2014)

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