Dreijährige starb in Klinik: Drei Mediziner vor Gericht

(c) FABRY Clemens
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Drei Ärzten der Innsbrucker Kinderklinik wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Sie bekennen sich nicht schuldig.

Innsbruck. Im Fall des dreijährigen Mädchens, das im Oktober 2011 in der Innsbrucker Kinderklinik nach einer knapp zweitägigen Behandlung mit dem Narkosemittel Propofol gestorben ist, mussten sich am Montag am Landesgericht Innsbruck drei Ärzte verantworten. Ihnen wird fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vorgeworfen. Sie bekannten sich nicht schuldig.

Das Mädchen war am 15. Oktober an die Innsbrucker Klinik überwiesen worden, weil es beim Spielen in eine Tube Klebstoff gebissen hatte. Unter Narkose mit Propofol sei eine endoskopische Untersuchung der oberen Atemwege vorgenommen worden. Dabei musste das Mädchen intubiert werden. Am nächsten Tag sollte eine Kontrolluntersuchung durchgeführt werden. Zu diesem Eingriff sei es dann unter anderem wegen Personalmangels – es sei ein Sonntag gewesen – nicht gekommen, sagte der Erstangeklagte. „Weil das Kind langsam aufzuwachen drohte, erhöhte ich die Dosis im Laufe des Tages“, fügte er hinzu. Am Montag brachte der Zweitangeklagte das Kind schließlich in den OP, um es rasch zu extubieren und die Propofolzufuhr zu stoppen.

„Das Kind hatte jedoch keine ausreichende Eigenatmung. Es musste mit einer Atemhilfe unterstützt werden, und das ging nur in Verbindung mit einem Narkotikum“, sagte der Facharzt für Pädiatrie. Als die Atmung des Mädchens über Stunden nicht besser wurde, sei ihm das Propofol-Infusionssyndrom (PRIS), an dem das Mädchen gestorben ist, in den Sinn gekommen. Zu diesem Zeitpunkt habe er die Propofolzufuhr sofort beendet.

„Propofol war richtiges Mittel“

Die Ärzte betonten wiederholt, dass Propofol das geeignetste Sedierungsmittel gewesen sei. „Jedes andere Narkotikum hätte die Eigenatmung unterdrückt und wäre schlecht steuerbar gewesen“, meinte der Zweitangeklagte. Ein PRIS sei extrem selten, das Risiko liege bei eins zu einer Million. Der Prozess ist für drei Tage anberaumt. Ein Urteil wird für Mittwoch erwartet.  (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.06.2014)

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