Testamente gefälscht: Erneut Schuldsprüche

Das Strafausmaß hat sich im zweiten Rechtsgang für fast alle Beteiligten mehr oder weniger stark verringert.

Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) Teile der erstinstanzlichen Schuldsprüche gekippt hat, ist am Freitag am Landesgericht Salzburg die zweite Auflage des Prozesses um Testamentsfälschungen am Bezirksgericht Dornbirn zu Ende gegangen. Angeklagt waren Delikte wie Amtsmissbrauch, schwerer Betrug und Urkundenfälschung. Alle fünf Angeklagten wurden (erneut) schuldig gesprochen. Allerdings sind die Urteile in allen Fällen bis auf einen etwas milder als zuvor - und noch nicht rechtskräftig.

Der Hauptbeschuldigte Jürgen H. (50), ehemals Geschäftsstellenleiter des Bezirksgerichts Dornbirn, erhielt sechs Jahre unbedingte Haft. Im ersten Verfahren hatte er noch sieben Jahre Haft erhalten. Sein gleichaltriger ehemaliger Schulfreund, Peter H., gestand die Taten ebenfalls und wurde zu drei Jahren und zehn Monaten verurteilt (zuvor: fünf Jahre).

Urteil für Vizepräsidentin

Die suspendierte Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch beteuerte auch im zweiten Verfahren ihre Unschuld. Dennoch wurde sie verurteilt und erhielt 32 Monate, davon 22 bedingt (zuvor betrug die bedingte Strafe 20 Monate). Sie soll dafür gesorgt haben, dass mittels eines gefälschten Testaments ihre Mutter und ihre Tante als Erben zum Zug kamen.

Kurt T. (51), Ex-Leiter der Abteilung Außerstreitsachen am Bezirksgericht Dornbirn, erhielt 32 Monate, davon 22 Monate bedingt (zuvor 36 Monate, ein Jahr unbedingt). Der ehemalige Grundbuch-Rechtspfleger Walter M. (75) erhielt 21 Monate, davon 19 Monate und zwei Wochen bedingt (zuvor: zwei Jahre bedingt).

(APA)

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Zweite Runde im Testamentsfälscher-Prozess

Das Urteil ergeht heute im Salzburger Landesgericht. Der Hauptbeschuldigte Jürgen H. gesteht die Tat ein, Richterin Kornelia Ratz beteuert ihre Unschuld.

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