Sachwalter-Antrag für Affen geht vor EU-Gericht

Mit der Frage, ob ein Schimpanse zu einem Menschen erklärt werden kann, muss sich nach Angaben des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) vom Mittwoch nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) befassen. Der Verein berief gegen ein ablehnendes Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) und ziehe vor eine weitere Instanz. VGT will einen Sachwalter für den Schimpansen "Hiasl" installieren.

Hintergrund: "Hiasl" befindet sich in Obhut des Wiener Tierschutzvereins in Vösendorf in Niederösterreich. Die Idee des VGT war, dem Affen einen Sachwalter beizustellen, der persönliche Spenden für seinen Schützling entgegennehmen könnte. Das Problem: Ein Tier kann keinen Sachwalter bekommen. Also versuchte der VGT, "Hiasl" juristisch zu einem Menschen zu machen.

VGT scheiterte mit seinem Anliegen zunächst beim zuständigen Bezirks- und Landesgericht, auch beim OGH. Eine Beschwerde beim EMGR ziele darauf ab, das OGH-Urteil zurückzuweisen. "Zum Verfahren in Österreich haben wir vier Expertengutachten international anerkannter Wissenschaftler und Universitätsprofessoren in den Fächern Verfassungsrecht, Rechtsphilosophie, Anthropologie und Biologie vorgelegt, um unsere These, dass der Schimpanse nach dem österreichischen Recht als Person anzusehen ist, zu untermauern. Leider haben die Gerichte, und insbesondere der Oberste Gerichtshof, kein faires Verfahren zugelassen und diese Beweise nicht beachtet", so Martin Balluch, Obmann des VGT.

(APA)

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