Weil die Alarmanlage versagte, konnte ein algerischer Schubhäftling über den Zaun klettern. Die 31 Beamten, die auf 16 Insassen aufpassen, treffe keine Schuld, sagt die Polizei.
Der Ausbruch eines Schubhäftlings aus dem Anhaltezentrum Vordernberg vom vergangenen Montag dürfte durch einen technischen Defekt möglich oder zumindest begünstigt worden sein, berichtet die Landespolizeidirektion am Mittwoch.
Der Schubhäftling- es handelt es sich um einen 32-jährigen Algerier, der seit 10. August im Anhaltezentrum untergebracht war -, gelangte über einen Balkon in den Außenbereich und kletterte dort über zwei Zäune. Alarm wurde keiner ausgelöst, das Fehlen des Insassen wurde erst später bei einer Kontrolle bemerkt.
Alarmanlage hat versagt
Ein Sprecher der Landespolizeidirektion wies am Mittwoch zurück, dass die 31 Exekutivbeamten, die derzeit 16 Schubhäftlingen gegenüberstehen, versagt hätten. Man geht von einem technischen Defekt aus, wie er gegenüber dem ORF Steiermark sagte: "Zum Außenzaun gelangt man ausschließlich, wenn man den inneren Zaun überwindet. Dieser Innenzaun ist mit einer sehr guten akustischen und optischen Alarmeinrichtung abgesichert, diese Alarmeinrichtung hat aber aus einem technischen Defekt versagt."
Die vorhandenen technischen und personellen Vorkehrungen hält Huber für ausreichend. Erst wenn der Fall restlos aufgeklärt ist, werde man über mögliche Konsequenzen beraten.
Kritik der FPÖ
Es sei "mehr als bedenklich", dass trotz des betriebenen finanziellen und personellen Aufwandes eine Person flüchten habe können, meinte Abgeordneter Walter Rosenkranz (FPÖ) in einer Aussendung. Rosenkranz fordert die Auflösung des Vertrages, wonach die Sicherheitsfirma pauschal, also unabhängig von der tatsächlichen Belagszahl bezahlt werde. Der Mandatar kündigte eine weitere parlamentarische Anfrage an Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) an.
(APA)