Mord in Graz: Angeklagter fühlt sich nicht schuldig

39-Jähriger hatte sich selbst Polizei gestellt und zunächst gestanden. Die Verteidigung berief sich auf "Tod infolge Vorerkrankungen".

Ein 39-Jähriger hat sich am Mittwoch wegen Mordes am Grazer Straflandesgericht verantworten müssen, weil er im Jänner seine Lebensgefährtin getötet haben soll. Er hatte sich Stunden später selbst der Polizei gestellt und gestanden, doch vor den Geschworenen bekannte er sich nicht schuldig. Die Verteidigung plädierte auf "Tod infolge ihrer Vorerkrankungen". Ein Urteil wurde am Nachmittag erwartet.

Der Tschetschene war am 14. Jänner in eine Grazer Polizeiinspektion gekommen und soll gesagt haben, er glaube, "etwas Schlimmes" getan zu haben: "Ich gebe zu, sie umgebracht zu haben und möchte dafür mein gerechtes Urteil." Tatsächlich fanden Beamte die Steirerin tot in ihrem Bett liegend in ihrem Haus in Frohnleiten. Laut Staatsanwältin Katharina Doppelhofer soll Geld das Motiv für das "grausame Verbrechen" gewesen sein.

Anklage: Streit um Geld eskalierte

In der Anklage ist von rund 13.000 Euro die Rede, die der Mann vor der Tat binnen zwei Tagen verspielt haben soll. Als er, um weiteres Geld zu holen, nach Hause kam, geriet das Paar in Streit: "Er würgte sie, sah ihr dabei ins Gesicht, versetzte ihr Faustschläge, stieß ihren Kopf mit voller Wucht gegen die Bettkante und drückte dann ihren Kopf in die Matratze, bis sie erstickte und verstarb", führte Doppelhofer aus, der sich auf die Ergebnisse eines medizinischen Gutachtens stützte. "Die Motivation dafür lag in der Habgier des Angeklagten." Der 39-Jährige hatte Kratzspuren am Rücken, an den Fingern des Opfers wurden auch Haare von ihm gefunden. "Ihm kam es geradezu darauf an, sie zu töten. Ihre Gegenwehr war vergeblich," sagte die Staatsanwältin. Weiters waren zwei Tresore aus dem Haus des Opfers verschwunden.

Verteidigerin Liane Hirschbrich dagegen war überzeugt: "Er hat sie nicht getötet, er ist kein Mörder und hat ihr nie Geld oder Schmuck gestohlen oder diesen versetzt." Die Vorwürfe der Staatsanwältin sollen bei den Geschworenen "nur negative Stimmung erzeugen". Das Gutachten sei ohne Einbeziehung der Krankengeschichte der Frau erstellt worden: "Sie war schwer krank, in ärztlicher Behandlung und hatte schwere Medikamente verschrieben bekommen", sagte die Anwältin.

Tschetsche stritt Selbstmordversuch ab

Der Tschetschene selbst fühlte sich auf die Frage des vorsitzenden Richters Martin Wolf nicht des Mordes schuldig. Einen Selbstmordversuch, aufgrund dessen der ursprünglichen Prozesstermins im August abgesagt worden war, stritt er am Mittwoch ab: "Mir ist nur schlecht geworden." Die Schnitte an den Händen seien "Zeichen dafür, wie lange er schon im Gefängnis" ist. "Glauben Sie, zu Unrecht in Untersuchungshaft zu sein?" "Ich weiß es nicht", antwortete der 39-Jährige.

Der Tschetschene gab zu, dass es in der Nacht auf den 14. Jänner Streit mit seiner Lebensgefährtin gab. Er habe sein eigenes Geld holen wollen, aber dann sei das Opfer rabiat geworden. "Sie wollte mich schlagen, ich habe sie mit einer Hand am Hals zurückgehalten, plötzlich wurde sie bewusstlos", schilderte der Beschuldigte - nur ein "paar Sekunden" will er sie am Hals gehalten haben. Dann sei sie neben dem Bett zu Boden gefallen. Dann will sie der Angeklagte ins Bett gehoben haben, obwohl er an einem Bandscheibenvorfall litt. "Wie bringen Sie 135 Kilogramm ins Bett hinein?" wollte der Sachverständige wissen. "Ich weiß es nicht", antwortete der Tschetschene.

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