Graz: 500 Tage Haft für zwei Jahre Falschparken

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Eine 38 Jahre alte Grazerin hat zwei Jahre lang ohne zu zahlen in der Kurzparkzone geparkt und 700 Zustellversuche von Strafen und Bescheiden ignoriert. Nun sitzt sie im Gefängnis.

Es sei ein Ausnahmefall, wie er ihm noch nie vorgekommen ist, schildert Polizeijurist Herbert Mattersdorfer: Eine 38-jährige Grazerin parkte zwei Jahre lang ohne zu zahlen in der Blauen Zone und ignorierte ebenso lang alle Strafen und Bescheide. Nun sitzt sie im Gefängnis: Sollte sie nicht doch noch zumindest einen Teil der rund 25.000 Euro verhängter Buße auftreiben, muss sie 500 Tage Ersatzfreiheitsstrafe absitzen.

Die Gratis-Wochenzeitung "Der Grazer" hatte auf den Fall der 38-jährigen öffentlich Bediensteten aufmerksam gemacht. Dass sie am 7. Jänner die Ersatzfreiheitsstrafe angetreten hat, betätigte Polizeijurist Mattersdorfer am Dienstag: "Sie sitzt ihre Strafe sozusagen aktenweise ab, 60 bis 70 sind offen." Nach sechs Wochen gibt es, wenn sie einen Antrag stellt, eine gesetzlich vorgesehene sechsmonatige Unterbrechung.

Job-Kündigung wird geprüft

Die Vorgeschichte des speziellen "Sündenfalls" ist lang: Die notorische Falschparkerin warf die Parkzettel einfach weg und ignorierte rund 700 Zustellungsversuche des Magistrats als Strafbehörde. Die anfangs mit 30 Euro bemessenen Bußgelder wuchsen mit der Zeit auf eine Höhe von 400 Euro, dazu kamen Mahnungen und Strafen wegen Nichterbringung der Lenkererhebung. Weil die Vertragsbedienstete kein pfändbares Vermögen besitzt, wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt, die sie - nach mehrmaligem Aufschub - schließlich auch antrat.

Abgesehen von der Ersatzfreiheitsstrafe, die sie voll oder, so sie doch noch zahlt, teilweise abbrummen muss, hat die 38-Jährige nun auch noch Probleme mit ihrem Arbeitgeber: "Es schaut nicht gut aus, wenn jemand, der im öffentlichen Dienst arbeitet, sich so offensichtlich über Gesetze hinwegsetzt. Das Vertrauen in eine gewisse Anständigkeit der Verwaltung ist schließlich ein hohes Gut", heißt es vom Personalchef. Man werde prüfen, ob eine Kündigung in Betracht komme.

(APA)

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