Ex-Freundin eingesperrt: Angeklagter am LG Korneuburg teilgeständig

Der Prozess drehte sich um Freiheitsentziehung, Vergewaltigung und illegalen Waffenbesitz.

Weil er seine Ex-Freundin (42) und deren Tochter (17) Anfang August drei Tage lang in deren Haus im Bezirk Wien-Umgebung gefangen gehalten haben soll, hat sich ein 53-Jähriger am Dienstag vor Schöffen am Landesgericht Korneuburg verantworten müssen. Der Angeklagte war diesbezüglich und wegen illegalen Waffenbesitzes teilgeständig. Er bestritt aber, die 42-Jährige vergewaltigt zu haben.

Staatsanwältin Gudrun Bischof führte in ihrem Eröffnungsvortrag auch das Vergehen der gefährlichen Drohung an. Der Angeklagte habe seine Opfer in den drei Tagen wiederholt damit bedroht, die beiden Frauen und sich selbst zu erschießen. "Ich habe nie gesagt, ich bringe sie um", beteuerte der 53-Jährige vor Richter Helmut Neumar. Dass er in dem Zeitraum zweimal mit seiner Ex-Lebensgefährtin Geschlechtsverkehr hatte, sei - auch von ihr aus - "freiwillig" geschehen, erklärte er.

Laut Staatsanwältin ist der Angeklagte verheiratet, lebte aber seit sieben Jahren mit der 42-Jährigen und deren Tochter in deren Haus zusammen. Die Frau habe sich schon seit längerem von ihm trennen wollen, habe aber die Beziehung aus Angst vor der Reaktion des Beschuldigten aufrechterhalten. Diesen Schritt habe der 53-Jährige schließlich von sich aus im Frühjahr 2014 gesetzt.

9-mm-Faustfeuerwaffe

Am 4. August 2014 sei der Angeklagte gegen 4.00 Uhr durch ein Kellerfenster in das Haus eingedrungen und habe sich dort zunächst versteckt, so Bischof. Bei sich gehabt habe er in einem Rucksack eine 9-mm-Faustfeuerwaffe samt Munition, einen als Kugelschreiber getarnten Schussapparat, ein Messer, Klebebänder und Fesselungsmaterial sowie eine Flasche Äther. Als die Frau am Vormittag ins Badezimmer ging, sei sie auf den Beschuldigten getroffen, der sich in der Folge auf sie gestürzt, sie zu Boden geworfen, ins Schlafzimmer gezerrt und dort gefesselt habe. Wenig später habe er dann auch die Tochter überwältigt und neben ihre Mutter ans Bett gebunden, schilderte die Staatsanwältin. Erst nach einigen Stunden habe der 53-Jährige die Fesseln gelöst und den Opfern erlaubt, Bad, WC und Küche aufzusuchen.

Er soll Mutter und Tochter gefangen gehalten haben, bis er 7. August in der Früh das Haus verließ und sich von seiner Ex-Freundin noch zu seinem etwa einen Kilometer entfernt geparkten Auto habe bringen lassen. "Es war nicht vernünftig, was er gemacht hat. Es war seine Flucht nach vorne - ein Overkill-Effekt", sagte Verteidiger Hristo Tchakarov. Sein Mandant habe keine "bösen Absichten" gehabt.

Staatsanwältin forderte höhere Strafe

Staatsanwältin Gudrun Bischof hat in ihrem Schlussplädoyer eine hohe Strafe für den 53-Jährigen gefordert. In der kontradiktorischen Einvernahme, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, habe man ziemlich deutlich gemerkt, dass die Ex-Freundin (42) des Mannes und deren Tochter nach dem Vorfall noch immer traumatisiert sind. Milderungsgründe für den Angeklagte gebe es nicht.

"Es muss ein Martyrium für die beiden Frauen gewesen sein", sagte Bischof. Hinsichtlich des Vorwurfs der Vergewaltigung meinte die Staatsanwältin: "Was macht eine Frau nicht alles, wenn sie mit ihrer Tochter von einem Mann gefangen gehalten und mit einer Waffe bedroht wird?" Natürlich lasse sie es zu, um nicht ihr Leben und jenes ihres Kindes in Gefahr zu bringen. Nachdem sich der Angeklagte im Laufe des Prozesses nicht einsichtig gezeigt hätte, gebe es keine Milderungsgründe. Eine Strafe im höheren Drittel sei daher angemessen, so Bischof.

Verteidiger Hristo Tchakarov forderte hingegen einen Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung und der gefährlichen Drohung. Für seinen Mandanten sei es zu keinem Zeitpunkt - "trotz der Umstände" - erkennbar gewesen, dass dessen Ex-Freundin nicht freiwillig mit ihm geschlafen habe. Der Rechtsanwalt verwies zudem auf die überraschende Aussage des Ex-Ehemannes der 42-Jährigen - ein Zeuge der Staatsanwaltschaft - welcher behauptet hatte, dass seine Ex-Frau lüge. Demnach habe diese ihm gegenüber gesagt, dass "das mit der Vergewaltigung sowieso nicht stimmt". Auch ein Nachbar hatte die Frau als "falsch" beschrieben, die immer wieder Dinge erzählt haben soll, die nicht stimmten.

Der 53-Jährige präsentierte sich vor dem Richter wenig einsichtig und verstrickte sich immer wieder in Widersprüche zum Polizeiprotokoll. Er habe nur "seine Sachen" holen wollen. Seine Einvernahme zur angeblichen Vergewaltigung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.