Mit Praline Bürgermeister vergiftet: Strafe erhöht

APA (Pfarrhofer)
  • Drucken

Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass Helmut Osberger lebenslang ins Gefängnis muss. Ursprünglich lautete das Urteil für den Gift-Anschlag auf den Spitzer Bürgermeister 20 Jahre Haft.

Lebenslang für Helmut Osberger: Im Fall des vergifteten Spitzer Bürgermeisters Hannes Hirtzberger ist am Donnerstag vom Obersten Gerichtshof (OGH) die Nichtigkeitsbeschwerde des 56-jährigen Heurigenwirtes gegen das Urteil in erster Instanz abgewiesen worden. Der OGH gab der Berufung des Staatsanwalts Friedrich Kutschera gegen die Strafhöhe statt und hob das Strafausmaß von 20 Jahren auf lebenslang an. 

Der Oberste Gerichtshof maß vor allem dem Punkt, dass es sich um ein "heimtückisches Attentat" gehandelt habe, großes Gewicht zu. Der Umstand, dass Helmut Osberger bisher einen ordentlichen Lebenswandel geführt habe, relativiere sich. "Wir sind der Meinung, da gibt es nur eine Antwort: lebenslang", so der Vorsitzende.

Bürgermeister im Wachkoma

Osberger soll den Spitzer Bürgermeister im Februar vergangenen Jahres mit einer Strychnin-Praline vergiftet haben und wurde dafür wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. Hirtzberger liegt seit dem Giftanschlag in einer Art Wachkoma und wird vermutlich bis an sein Lebensende ein Pflegefall bleiben. Helmut O. hat in dem Indizien-Verfahren stets versichert, nichts mit dem heimtückischen Attentat zu tun zu haben.

"Wenn ich einen Wunsch frei hätte, dann würde ich wollen, dass der Hannes wieder munter wird", erklärte Osberger vor dem OGH. "Ich kenne ihn seit 35 Jahren, wir sind gute Freunde." Das ihm vorgeworfene Motiv, Hirtzberger vergiftet zu haben, weil dieser einer Umwidmung nicht zustimmen wollte, stimme nicht: "Ich habe die Unterlagen dazu bereits seit vier Jahren in der Schublade. Ich habe keinen Grund, ihm etwas anzutun."

Die Frau des Opfers stelle es so dar, "als wenn ich böse mit ihm wär' - aber das Gegenteil stimmt. Er hat mir oft Gäste von der Gemeinde geschickt", so der 56-Jährige. Die beiden verbinde "ein tiefes Band schon von den Eltern her". "Ich bin heute 388 Tage unschuldig in Haft und das ist nicht besonders lustig, wenn man unschuldig ist."

"Wenn das nicht heimtückisch ist"

Zum Punkt, dass es sich nicht um ein heimtückisches Verbrechen handle, meinte die Generalstaatsanwältin Christine Sperker: Das Vorgehen, dass man ein Mon Cheri so präpariert, wie man es präpariert hat, es wieder verschweißt, mit sich führt, eine Karte aussucht, beides am Auto festmacht, wo auch Kinder hingelangen - "wenn das nicht heimtückisch ist, dann weiß ich nicht, was das ist." Das sei "nicht nur heimtückisch, sondern auch wohlüberlegt" gewesen. "Er (Hirtzberger, Anm.) hat jetzt ein Leben, das völlig verschieden ist von dem vorher als Rechtsanwalt, Bürgermeister, Familienvater." Nach Ansicht des Gerichtsgutachters bestehe keine Chance auf Heilung: "Das heißt, er hat ein Leben, in dem er 24 Stunden auf Pflege angewiesen ist."

Schon in erster Instanz werteten die Geschworenen Osbergers bisherige Unbescholtenheit mildernd - ebenso, dass es beim Versuch geblieben ist: Das Gewicht dieses Milderungsgrundes sei zu hinterfragen, so die Generalstaatsanwältin.

Geschworener eingeschlafen

Einer der Hauptkritikgründe von Osberger-Verteidiger Nikolaus Rast war, dass in erster Instanz ein Geschworener bei der Verhandlung immer wieder eingeschlafen sei: Selbst wenn einer Ermüdungserscheinungen gezeigt und während den anstrengenden Verhandlungstagen einmal kurz nicht aufmerksam gewesen sei, bedeute das nicht, dass das Urteil nichtig sei, erklärte der Vorsitzende und Senatspräsident des OGH, Eckart Ratz. Er verglich dies mit einer "kaputten Glühbirne", deretwegen man auch nicht das gesamte Haus abreißen und neu aufbauen würde.

Somit wurde das Urteil der Geschworenen im Landesgericht Krems vom Mai des Vorjahres rechtskräftig: Demnach hat der 56-Jährige am 9. Februar 2008 den Spitzer Bürgermeister mit einer mit Strychnin versetzten Praline vergiftet.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.