Prozess endete mit Schuldsprüchen

Urteil. Neun Monate dauerte der Schlepperprozess gegen acht Asylwerber, darunter auch einige Besetzer der Votivkirche in Wien. Eine Chronologie der Ereignisse.

Wien. Mit sieben Schuldsprüchen und einem Freispruch ging am 5.Dezember der Schlepperprozess am Landesgericht Wiener Neustadt zu Ende. Der Schöffensenat verhängte teilbedingte Freiheitsstrafen von sieben bis 28 Monaten.

Seit März waren acht Asylwerber aus Afghanistan, Pakistan und Indien, darunter einstige Besetzer der Votivkirche in Wien, wegen Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Organisation vor Gericht gestanden. Ihnen war vorgeworfen worden, dass sie Landsleuten unter anderem die Weiterfahrt organisiert hatten.

Einige wurden wegen Förderung von Schlepperhandlungen aus gewerbsmäßigen Gründen, einige auch wegen Schleusungshandlungen im Rahmen einer kriminellen Vereinigung verurteilt.

Alle Verurteilten haben den unbedingt verhängten Teil der Strafen bereits durch die U-Haft verbüßt. Von einem Gutteil der Anklage wurden sie freigesprochen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Beschuldigten meldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Verfahren zog sich in die Länge

Im Juli 2013 waren die Männer festgenommen worden. Das umfangreiche Verfahren begann im März und war ursprünglich für 14Tage angesetzt, zog sich aber in die Länge. Die Richterin sprach von Faktenüberschneidungen, die eine Überarbeitung des Akts erforderten. Zudem gab es Kritik an den Übersetzungen der 12.000 Telefonüberwachungsmitschnitte. Für die Staatsanwaltschaft, die daher Ende März die Entlassung der verbliebenen sechs Beschuldigten aus der U-Haft beantragte, war der Grund für die Vertagung nicht nachvollziehbar.

In der Folge ging es mit Befragungen weiter, so mancher wurde mehr als einmal in den Zeugenstand gerufen. Die Verhandlungstage nach der Sommerpause waren dann vom Abspielen unzähliger Überwachungsprotokolle mit jeweiligen Stellungnahmen der Angeklagten geprägt. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.12.2014)

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