Rauchverbot: Kammer fürchtet "massives Wirtshaussterben"

In abgetrennten Bereichen ist das Rauchen in (größeren) Lokalen noch erlaubt.
In abgetrennten Bereichen ist das Rauchen in (größeren) Lokalen noch erlaubt.APA/HELMUT FOHRINGER
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Die Wirtschaftskammer steht der Diskussion um ein generelles Rauchverbot in Lokalen erwartungsgemäß ablehnend gegenüber.

Rund 100 Millionen Euro haben Lokalbesitzer in Österreich nach Angaben der Wirtschaftskammer (WKÖ) bis heute in Umbauten für abgetrennte Raucher- und Nichtraucherbereiche investiert. Die Kammer pochte daher am Mittwoch auf die Beibehaltung der seit 2009 geltenden Regelung (abgetrennter Raucherbereich in Lokalen über 50 Quadratmeter). Er stehe der Diskussion über ein generelles Rauchverbot sehr kritisch gegenüber, sagte Helmut Hinterleitner, Gastronomie-Fachverbandsobmann.

Es sei ein bedauerlicher Anlass für die wieder aufgeflammte Debatte, so Hinterleitner zum Tod des "News"-Journalisten Kurt Kuch, der sich nach seiner Vergangenheit als starker Raucher zuletzt für den Nichtraucherschutz engagiert hatte. Dieser Fall habe aber nichts mit der Gastronomie zu tun. Er verstehe, dass die Gesundheitspolitik eingreifen will, um die Zahl der Raucher zu verringern, insbesondere bei den Jugendlichen. Die Diskussion solle aber "nicht auf dem Rücken der Gastronomen ausgetragen" werden.

Kammer fürchtet "massives Wirtshaussterben"

Wir haben "in den letzten Jahren eine gute Lösung gefunden", sagte der WKÖ-Vertreter. Andere Staaten würden Österreich darum beneiden. Hinterleitner befürchtet bei einem generellen Rauchverbot ein "massives Wirtshaussterben, insbesondere im ländlichen Bereich". Dadurch würden wichtige Kommunikationsstätten verloren gehen und die Lebensqualität sinken. Er verwies auf das Pub-Sterben in Großbritannien und zog auch Vergleiche mit anderen Gebieten, wo durch die klimatischen Bedingungen Raucherbereiche nicht einfach ganzjährig ins Freie verlegt werden können.

"Die Wirtschaft muss sich auf die Gesetzgebung verlassen können", forderte Hinterleitner in Bezug auf das Tabakgesetz von 2009. Daher solle die jetzige Lösung beibehalten werden. Er appellierte an die Eigenverantwortung der "mündigen Bürger", die sich beim Lokalbesuch für Raucher- oder Nichtraucherbereiche entscheiden können. Zum Schutz von Jugendlichen und Schwangeren, die in der Gastronomie arbeiten, gebe es zudem klare Regelungen.

Der Verband der pharmazeutischen Industrie (PHARMIG) forderte unterdessen, "rauchfreie Lokale so schnell wie möglich Wirklichkeit werden lassen." Eine Anhebung der österreichischen Gesetzgebung auf EU-Niveau sei "längst überfällig".

Tabakgesetz

Das Tabakgesetz gilt seit 2009. Lokale ab 50 Quadratmeter Fläche müssen seither einen abgetrennten Raucherbereich haben oder gänzlich rauchfrei sein. Kleinere Betriebe dürfen das Rauchen überall erlauben oder als reines Nichtraucherlokal geführt werden.

(APA)

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